Bundestag:Tauss verliert Immunität

Der Bundestag hat die Immunität des Abgeordneten Jörg Tauss aufgehoben. Damit ist der Weg für eine Anklage wegen des Verdachts auf Kinderpornografie frei.

Der Bundestag hat am Dienstag die Immunität des unter Kinderpornoverdacht stehenden früheren SPD-Abgeordneten Jörg Tauss aufgehoben. Das Parlament folgte einer einstimmigen Empfehlung des Immunitätsausschusses. Damit ist der Weg für eine Strafverfolgung des Abgeordneten frei. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat bislang aber noch offen gelassen, ob sie einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben will.

Tauss-Anwalt Jan Mönikes übte scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft. "Es bleibt der Eindruck einer medialen Inszenierung, die von der Staatsanwaltschaft befördert wird", sagte er. Es gebe keinen Grund, die Immunität in der letzten Bundestagssitzung vor der Wahl aufzuheben. Mit dem Ausscheiden von Tauss aus dem Parlament hätte sie sowieso nicht mehr gegolten.

Tauss war im März wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials unter Druck geraten. Nach Bekanntwerden der Affäre trat er sowohl als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion als auch als Generalsekretär der SPD Baden-Württemberg zurück und wechselte zur Piratenpartei.

Tauss hatte sein Bundestagsmandat behalten, mit dem Ablauf der Wahlperiode wird er aber ohnehin aus dem Parlament ausscheiden. Stets hatte er seine Unschuld beteuert und erklärt, er habe als Abgeordneter in Kinderpornonetzen recherchiert.

Für die Durchsuchung von Wohn- und Büroräumen hatte der Bundestag Anfang März schon einmal Tauss' Immunität aufgehoben. Die Hinweise auf den Politiker sollen aus Bremerhaven gekommen sein. Dort wird gegen einen Verdächtigen wegen Kinderpornografie ermittelt, der Tauss' Telefonverbindungsdaten und SMS genutzt haben soll.

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