Der Bundestag hat die Immunität des Abgeordneten Jörg Tauss aufgehoben. Damit ist der Weg für eine Anklage wegen des Verdachts auf Kinderpornografie frei.
Der Bundestag hat am Dienstag die Immunität des unter Kinderpornoverdacht stehenden früheren SPD-Abgeordneten Jörg Tauss aufgehoben. Das Parlament folgte einer einstimmigen Empfehlung des Immunitätsausschusses. Damit ist der Weg für eine Strafverfolgung des Abgeordneten frei. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat bislang aber noch offen gelassen, ob sie einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben will.
Der Abgeordnete Tauss im Bundestag. (© Foto: AP)
Anzeige
Tauss-Anwalt Jan Mönikes übte scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft. "Es bleibt der Eindruck einer medialen Inszenierung, die von der Staatsanwaltschaft befördert wird", sagte er. Es gebe keinen Grund, die Immunität in der letzten Bundestagssitzung vor der Wahl aufzuheben. Mit dem Ausscheiden von Tauss aus dem Parlament hätte sie sowieso nicht mehr gegolten.
Tauss war im März wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials unter Druck geraten. Nach Bekanntwerden der Affäre trat er sowohl als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion als auch als Generalsekretär der SPD Baden-Württemberg zurück und wechselte zur Piratenpartei.
Tauss hatte sein Bundestagsmandat behalten, mit dem Ablauf der Wahlperiode wird er aber ohnehin aus dem Parlament ausscheiden. Stets hatte er seine Unschuld beteuert und erklärt, er habe als Abgeordneter in Kinderpornonetzen recherchiert.
Für die Durchsuchung von Wohn- und Büroräumen hatte der Bundestag Anfang März schon einmal Tauss' Immunität aufgehoben. Die Hinweise auf den Politiker sollen aus Bremerhaven gekommen sein. Dort wird gegen einen Verdächtigen wegen Kinderpornografie ermittelt, der Tauss' Telefonverbindungsdaten und SMS genutzt haben soll.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
- Thema
- Jörg Tauss RSS
- Kinderporno-Verdacht Tauss soll vor Gericht 21.07.2009
- Austritt bei SPD Piratenpartei bereitet Tauss warmen Empfang 20.06.2009
- SPD-Austritt möglich Tauss will Piratenpartei unterstützen 19.06.2009
- Kinderpornographie Tauss greift von der Leyen an 14.05.2009
- Politik kompakt Tauss ab Mai vor Gericht 05.03.2010
- Jörg Tauss führt durch den Reichstag Piraten im Zentrum der Macht 12.09.2009
- Fall Jörg Tauss Abschlussbericht der Polizei belastet Politiker 09.08.2009
(AP/AFP/woja)
....... dass Tauss wie jeder andere behandelt werden muss. Es ist auch an der Zeit, dass die Angelegenheit geklärt wird, da es sich ja nun nicht um eine Lappalie handelt.
Nun muss man abwarten, wie das Urteil ausfallen wird - bis dahin betrachte auch ich ihn als unschuldig, da die Schuld immer erst einmal gerichtlich nachgewiesen werden muss!
Ungeschickt hat sich Tauss in dieser Sache definitiv verhalten.
Auch erschließt sich mir nicht, was man als Abgeordneter in Kinderpornonetzen recherchieren will und warum man dann auch noch Dateien auf seiner Festplatte abspeichert.
Sicher eine Ermittlung ist keine Verurteilung, aber dass ermittelt werden muss ist doch unbestritten.
Mindestens jeder Zweite der mit solchen Material erwischt wird, behauptet wahrscheinlich, dass er das nur aus Recherchezwecken auf seinem Rechner hat um z.B. einen Artikel darüber zu schreiben.
ist noch keine Verurteilung. Ich bin gespannt wie sich das entwickelt. Sicher ist aber, dass Tauss ziemlich fahrlässig gehandelt hat.
...die Piraten haben zur Zeit mehr Zulauf als jede andere Partei. Auch wenn es dieses Mal wohl nicht für den Bundestag reichen wird, ist sie attraktiv grade für junge Nichtwähler.
Da kommt aus Sicht der etablierten Parteien ein Tauss, den man immer mal wieder durch die Medien zerren kann, grad recht.