Bundestag entscheidet im Juni:Koalition entschärft Pläne zum Sexualstrafrecht

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Union und SPD ändern ihre Pläne zum Sexualstrafrecht. Damit soll sichergestellt werden, dass Jugendlichen künftig knutschen dürfen, ohne sich strafbar zu machen.

Die Regierungskoalition hat ihre Pläne zum Sexualstrafrecht geändert. Damit werde sichergestellt, dass normale Sexualkontakte zwischen Jugendlichen auch künftig nicht strafbar seien, sagte der rechtspolitische Sprecher der Union, Jürgen Gehb, der Neuen Osnabrücker Zeitung . Die Rechtsexperten von CDU/CSU und SPD hätten sich mit Justizministerin Brigitte Zypries verständigt. Ein Jugendlicher müsse nur dann eine Strafe befürchten, wenn er eine Zwangslage bewusst für Sex ausnutze.

Die Pläne für eine Neufassung des Sexualstrafrechts wurden geändert. (Foto: Foto: iStockphoto)

Mit der Neuregelung wird eine Vorgabe der Europäischen Union umgesetzt. Das Bundesjustizministerium nannte keine Details, bestätigte aber kleinere Änderungen. Ein Sprecher widersprach der Darstellung, dass sich nach den Ursprungsplänen ein 14-Jähriger mit einer Kino-Einladung an eine 17-Jährige zum Austausch von Zärtlichkeiten strafbar gemacht hätte.

Zweck des Gesetzes sei es, ein Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution zu verhindern. Voraussetzung sei immer, dass die sexuelle Handlung als Gegenleistung vereinbart worden sei.

Der ursprüngliche Entwurf des Justizministeriums sah dem Bericht zufolge vor, dass 14- bis 17-Jährige bestraft werden, wenn sie andere Jugendliche durch Geld oder etwa eine Einladung zu sexuellen Handlungen verleiten. Bisher muss ein Täter mindestens 18 Jahre alt sein. Gehb zufolge wurde der Entwurf nun dahingehend entschärft, dass eine Strafbarkeit nur vorliegt, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wurde. Der Rechtsausschuss des Bundestages solle die Änderungen im Juni billigen.

Auch beim geplanten Verbot pornografischer Darstellungen gab es Gehb zufolge Änderungen. So seien nun unterschiedliche Strafrahmen für Jugendpornografie (intime Bilder von 14- bis 17-Jährigen) und Kinderpornografie vorgesehen. Die Verbreitung oder Herstellung von Kinderpornografie werde mit drei Monaten bis fünf Jahren Gefängnis bestraft. Bei Jugendpornografie könne der Richter es bei einer Geldstrafe belassen.

Gänzlich straflos blieben Minderjährige, die mit Einwilligung der Betroffenen jugendpornografische Fotos oder Filme angefertigt hätten. Der Opposition gehen die Pläne immer noch zu weit. Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland sagte Reuters, einen besonderen Schutz für 16- und 17-Jährige solle es nur geben, wenn das Opfer Geld erhalte.

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