Der Bundestag dreht das Rad bei der Pendlerpauschale zurück. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für einen Gesetzentwurf von Union und SPD, mit dem die frühere gesetzliche Regelung wiederhergestellt wird.
Millionen Berufspendler können ihre Steuerlast wieder mit der alten Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer senken. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin die Rückkehr zur früheren Regelung aus dem Jahr 2006. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können wieder 30 Cent je Entfernungskilometer beim Fiskus abgesetzt werden. Die 2007 eingeführte Kürzung der Pendlerpauschale hatte das Bundesverfassungsgericht verworfen. Mit dem Gesetz ist die alte Pendlerpauschale auch formal wieder in geltendes Recht gehoben worden. Damit ist der Schwebezustand beendet.
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Die Finanzbehörden hatten das Verfassungsgerichts-Urteil schon angewandt und für die Jahre 2007 bis 2009 die alte Pauschale wieder anerkannt. Die Steuerbehörden haben die 30 Cent vom ersten Entfernungskilometer an aber nur unter Vorbehalt ausgezahlt.
Mit dem Bundestagsbeschluss sind auch Aufwendungen für Fahrten mit Bus und Bahn steuerlich abziehbar, soweit sie den als Entfernungspauschale absetzbaren Betrag überschreiten. Wenn die tatsächlichen Kosten für Fahrausweise über dem Betrag liegen - etwa bei geringer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - dürfen die höheren Aufwendungen wieder zusätzlich geltend gemacht werden.
Diese Sonderregelung für den öffentlichen Nahverkehr war 2007 gestrichen worden. Außerdem sind Kosten eines Unfalls, der sich auf einer Fahrt zur Arbeit oder auf dem Heimweg ereignet hat, wieder steuerlich absetzbar. Sie können als außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden und sind nicht mehr durch die Entfernungspauschale abgegolten.
Den Staat kostet das Gesetz in diesem Jahr 5,4 Milliarden Euro und im nächsten Jahr 3,06 Milliarden Euro. In den Folgejahren werden Mindereinnahmen von 2,53 Milliarden erwartet. SPD und Union betonten, die Rückkehr zum Rechtszustand von 2006 schließe eine grundlegende Neuordnung für die Zukunft nicht aus.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(dpa/Reuters/AP/vw)
ICE-Strecke
Es wird endlich Zeit für eine vernünftige Steuerreform: Starke Vereinfachung (Abschaffung der Ausnahmetatbestände) und leistungsgerechte Besteuerung. Mal schauen, ob unsere Politik das irgendwann hinbekommt.
Rentenerhöhung, Wiedereinführung der Pendlerpauschale. Sommerrodelbahnen als Konjunkturpaket. Is' eh ois wurscht - zahlen müssen ja unsereKinder (und die sind ja noch nicht wahlberechtigt ...).
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lag die Kilometerpauschale bei 42 Pfennig. Seit 1980 hat der Verbraucherpreisindex um den Faktor 1,6 Angezogen. Damit wären 35 Cent/km anzusetzen. Da der Staat aber auch die Mineralölsteuern massiv hat anziehen lassen, wären 40-50 Cent/km erst kostendeckend.
Schade dass der normale Angestellte nicht seine Fahrt zum Kunden wie ein Freiberufler voll absetzen darf. Im Sinne eines geringen Verwaltungsaufwandes wären 2000 Euro im Jahr pauschale Werbungskosten nicht unfair. Wer in der Stadt wohnt bezahlt damit die höhere Miete und das ÖPNV Ticket, wer außerhalb wohnt kann die realen Fahrtkosten geltend machen. 2000 im Jahr wären bei 20 km und 220 Arbeitstagen etwa 45 Cent/km. Bei 50/50 Kosten zwischen Betriebs- und Fixkosten (Sprit und Wartung bzw. Steuer/Versicherung/Wertverlust) ist diese Zahl keinesfalls zu hoch angesetzt. Mit 2000 Euro im Jahr wäre auch der übliche Ballungsraumzuschlag bei Miete einer 75-90qm Wohnung ausgeglichen (ca 2 Euro je qm und Monat).