In der Bundestagsdebatte wurde eines klar: Jeder Mensch hat das Recht, über sich und sein Leben zu bestimmen. Die Frage ist nur: Wer bestimmt, was der eigene Wille ist?
Wie schön muss es sein, einfach sterben zu dürfen. So wie Johannes Paul II. "Lasst mich zum Haus des Vaters gehen", sprach der greise Papst vom Sterbebett. Vier Stunden später lag er im Koma, weitere sechs Stunden später war er tot.
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Sterbende in Hospitz (© Foto: dpa)
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Auch den Papst hätte die Medizin vermutlich noch einige Wochen am Leben halten können. Er hat es anders gewollt, hatte sich noch rechtzeitig artikulieren können.
Was aber, wenn Johannes Paul vorher ins Koma gefallen wäre? In Deutschland sichern sich für diesen Fall Millionen Menschen mit einer Patientenverfügung ab. Sie wollen sich eine Abhängigkeit von Apparaten, Schläuchen und Magensonden ersparen. Ob ihr Wille auch tatsächlich geschieht, hängt jedoch oft von der Entscheidung eines Arztes ab.
Ob dies auch künftig so sein soll, darüber debattierte heute der Bundestag. Mehr als drei Stunden haben sich die Parlamentarier dafür Zeit genommen. Dabei gibt es noch nicht einmal einen ausformulierten Gesetzesentwurf. Dafür aber widerstreitende Ideen, wie so ein Gesetz aussehen könnte.
Michael Kauch von der FDP sagte, wenn es gegen den schriftlichen Patientenwillen zur Therapie kommt, dann käme das einer Zwangsbehandlung gleich. Und "Zwangsbehandlung ist Körperverletzung". Das Selbstbestimmungsrecht sei untrennbarer Bestandteil der Menschenwürde. Deshalb müsse ihr in jedem Fall Vorrang eingeräumt werden. "Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht zu leben".
Eine Position, die auch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Joachim Stünker, dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, geteilt wird. Beide haben einen Vorschlag erarbeitet, in dem lediglich die Frage geklärt wird, wie eine Patientenverfügung beschaffen sein muss, damit der Arzt an sie gebunden ist.
Das Beispiel von der älteren Dame
Dem gegenüber steht ein Entwurf, den der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach mit Abgeordneten von SPD und Grünen erarbeitet hat. Auch er stellt den Patientenwillen über alles - bezweifelt aber, dass die Patientenverfügung im Zweifel weiterhilft. Der schriftlich erklärte Wille, sagte Bosbach, muss nicht immer dem aktuellen Willen entsprechen.
Bosbach brachte in der Debatte das Beispiel einer älteren Dame, der vorübergehend eine Magensonde gelegt wurde. In ihrer Patientenverfügung hatte sie das untersagt. Die Verfügung wurde nicht gefunden, die Frau behandelt. Sie lebte noch zwei Jahre glücklich weiter.
Ministerin Zypries reichte das nicht: "Was machen Sie, wenn der erklärte Wille noch gilt? Wer entscheidet, ob der erklärte Wille noch aktuell ist?" Das könne nur ein Dritter machen. Damit aber werde der Patientenwille außer Kraft gesetzt. Bosbach antwortete, das Selbstbestimmungsrecht dürfe nicht über dem Schutz des Lebens stehen. Es müsse die Möglichkeit geben, "im Zweifel für das Leben" zu entscheiden.
Es ist genau diese Stelle, an der eine Einigung zwischen den Lagern schwierig werden dürfte. Für die einen zählt einzig der schriftlich erklärte Wille eines Patienten.
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Es geht leider nicht um gut oder ethisch oder die Bibel. Es geht um das Strafgesetzbuch. Wenn ein Arzt nicht das gut, was medizinisch notwendig ist, setzt er sich dem Vorwurf der Unterlassenen Hilfeleistung oder sogar der fahrlässigen Tötung aus mit strafrechtlichen Konsequenzen. Möchte der Arzt dem Patienten eine Therapie vorenthalten, so braucht er etwas, das ihn vor einer Anklage schützt. Das kann eine gute Patientenverfügung sein, am besten in Verbindung mit Angehörigen und einem Hausarzt, die alle über diesen Willen informiert sind und diesen dem entscheidenden Klinikarzt gegenüber vertreten.
So lange ich einigermaßen fit bin kümmert sich niemand darum ob ich saufe, fresse, rauche, da bekomme ich höchstens einige lasche Hinweise, dass ich doch "gesünder" leben soll. Da habe ich einen "freien Willen".
Wenn ich aber nicht mehr über mich bestimmen kann, dann kommen sie aus ihren Löchern, die Gutmenschen, die Lebensretter und Lebensbewahrer und wollen mein Leben retten, wollen mich am Leben erhalten. Dann wedeln sie mit den Schriften von längst verstorbenen alten Männern und Frauen, von Philosophen, Propheten und der Bibel herum und faseln etwas von Ethik und Leben und Würde. Dann fragt keiner mehr nach dem was ich wollte und will, da ist es mit der Selbstbestimmung vorbei. Da muss ich mich dem Willen der christlichen Gutmenschen unterwerfen, obwohl ich kein Christ bin und den christlichen Gott negiere.
Da könnte ich noch so viele Patientenverfügungen unterschreiben, sie, die Gutmenschen, wollen mich dann retten. Falls es irgendeinen Gott oder Götter geben sollte, so bitte ich ihn/sie mich vor den Gutmenschen zu bewahren und auf Abstand zu halten. Auch wenn die Gutmenschen sich mit der Bewahrung meines Lebens ein paar Pluspunkte im Rennen um einen Platz im Himmel erwerben wollen, so sollen sie mich in Ruhe lassen.
Ich wurde als Mensch geboren, ich versuche als Mensch zu leben und möchte als Mensch sterben. Ich möchte nicht als hilfloser Cyborg, als Bestandteil einer Maschine existieren (leben kann man das wohl nicht nennen).
Es kann doch nicht Sinn des Ganzen sein, dass man sich bei dem Auftreten oder den ersten Anzeichen einer schweren Erkrankung eine Kugel durch den Kopf jagt, damit man später einmal nicht den Gutmenschen mit ihrer gnadenlosen Güte in die Hände fällt.