Bundesregierung:1000 Millionen Euro zu verteilen

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Die Koalition will erst im Herbst entscheiden, was mit dem Budget geschehen soll, das für das jetzt gekippte Betreuungsgeld gedacht war. Die Vorstellungen von CDU, SPD und CSU gehen weit auseinander.

Von Robert Roßmann, Berlin

Der Streit um die Verwendung der 1000 Millionen Euro, die im Bundeshaushalt wegen des Karlsruher Betreuungsgeld-Urteils frei werden, wird sich mindestens bis September hinziehen. Die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz sagte am Mittwoch, ob das Geld "den Ländern zur Verfügung gestellt wird oder irgendwelchen Ressorts" sei noch offen und müsse "im politischen Prozess geklärt" werden. Die Koalition wolle Anfang September darüber entscheiden. Die für das Betreuungsgeld zuständige Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte am Dienstag noch angekündigt, sie werde darüber am 13. August mit den Regierungsfraktionen beraten.

Schuld an der Verzögerung sind Differenzen in der großen Koalition. Theoretisch könnte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Geld auch für Leistungen außerhalb des Familienministeriums einplanen, oder es für die Schuldentilgung oder die Verhandlungen über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern nutzen.

Schwesig und die SPD wollen aber, dass das Geld vollständig Familien zugutekommt, etwa durch eine verbesserte Kinderbetreuung. Die CDU hat bisher noch keine klare Position. Die CSU verlangt, dass der Bund den Ländern die freigewordenen Millionen durchreicht, damit diese in eigener Kompetenz ein Betreuungsgeld zahlen können.

Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass der Bund die Familienleistung nicht hätte einführen dürfen, da er dafür keine Gesetzgebungskompetenz habe. Zuständig für solche Leistungen seien allein die Länder. Im laufenden Bundeshaushalt waren dafür 900 Millionen Euro eingeplant. Für die kommenden Jahre war in der Finanzplanung jeweils eine Milliarde Euro vorgesehen.

Schwesig hatte sich dem Vernehmen nach im August nur mit den Familienpolitikern der Koalitionsfraktionen treffen wollen. Daraufhin soll Unionsfraktionschef Volker Kauder aber bei Kanzleramtsminister Peter Altmaier interveniert haben. Kauder findet, über die Verwendung des Geldes müssten die Fraktions- und Parteispitzen entscheiden. Dies soll jetzt im September geschehen.

Unklar ist auch noch, was das Karlsruher Urteil für die betroffenen Familien bedeutet. Dabei geht es um vier Fälle: Eltern, die in der Vergangenheit Betreuungsgeld erhalten haben. Familien, die die Leistung gerade beziehen. Eltern, die erst einen bewilligten Antrag besitzen, aber noch kein Geld erhalten. Und Familien, die zwar vor dem Karlsruher Urteil einen Antrag gestellt haben, aber ihn noch nicht bewilligt bekommen haben.

Als sicher gilt, dass Eltern, die in der Vergangenheit Geld erhalten haben, nichts zurückzahlen müssen. Schwesig will zudem "nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen". Zu den anderen beiden Fällen hat die Ministerin bisher nicht Stellung genommen. Ihre Sprecherin sagte lediglich, Schwesig wolle dazu Mitte August einen Vorschlag präsentieren.

© SZ vom 23.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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