Die Bundesregierung sieht trotz des Skandals um die unerlaubte Weitergabe von Kontodaten keine Notwendigkeit, den Datenschutz gesondert ins Grundgesetz aufzunehmen.
Das machten Bundesjustizministerium und Innenministerium am Montag deutlich und wiesen darauf hin, der Datenschutz könne bereits jetzt aus dem Grundgesetz herausgelesen werden, etwa beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Daher bestehe kein Handlungsbedarf.
Eine Ministeriumssprecherin des Justizministeriums wies zudem darauf hin, dass der Strafrahmen bei unerlaubter Weitergabe von Datensätzen bereits jetzt mit Geldbußen von bis zu 250.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden könnten. Das Bundeskabinett hatte erst vor knapp drei Wochen eine Novellierung des Datenschutzgesetzes verabschiedet.