Bundesrat:Paternoster gerettet

Die Länderkammer in Berlin kippft ein geplantes Verbot der beliebten nostalgischen Aufzüge. Weitere Themen im Bundesrat: die Homo-Ehe und Flüchtlingsrechte.

Die Fahrt mit Paternoster-Aufzügen bleibt allen Bürgern erlaubt. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer Änderung der Betriebssicherheitsverordnung zu. Demnach werden diese Aufzüge in Behörden und Betrieben wieder für die Allgemeinheit geöffnet. Eine ursprüngliche Regelung sah vor, dass nur die jeweiligen Beschäftigten in den Paternoster steigen dürfen. Auf ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause sprach sich die Länderkammer zudem mehrheitlich für die Homo-Ehe ohne Einschränkungen aus. Die Länder begrüßten einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, mit dem schwule und lesbische Paare zusätzliche Rechte erhalten, beurteilten diesen aber als unzureichend. Sie forderten, alle, die im Nachkriegs-Deutschland wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen bestraft wurden, zu rehabilitieren und zu entschädigen. Der Bundesrat stimmte auch den umstrittenen Änderungen beim Bleiberecht für Flüchtlinge zu, forderte aber weitere Verbesserungen. Laut Gesetz erhalten bislang Geduldete einen gesicherten Aufenthaltsstatus, wenn sie Integrationsleistungen erbracht haben. Die Organisation Pro Asyl kritisiert, mit dem neuen Gesetz werde auch die Abschiebehaft erheblich ausgeweitet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: