Die Bundesländer haben das Familienleistungsgesetz im Bundesrat abgelehnt, obwohl sie den Entwurf befürworten - es geht ihnen um die Lastenverteilung.

Der Bundesrat hat die Anhebung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags vorläufig gestoppt. Die Länderkammer monierte am Freitag, dass der Bund die Länder finanziell zu stark belasten wolle. Das Gesetz war erst am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition im Bundestag verabschiedet worden.

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Der Bundesrat hat die eben erst vom Bundestag beschlossene Kindergelderhöhung gestoppt - vorerst. (© Foto: ddp)

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Einigung noch vor Weihnachten

Die Mehrheit der Länder rief am Freitag den Vermittlungsausschuss an, um vom Bund einen höheren Anteil an den Kosten erstattet zu bekommen.

Die Anhebung des Kindergelds um je 10 Euro für das erste und zweite Kind sowie um 16 Euro für jedes weitere Kind ab 2009 ist damit nicht gefährdet. Eine Einigung soll es vor Weihnachten geben.

Nach dem Gesetz steigt das Kindergeld ab Januar für das erste und zweite Kind von 154 auf 164 Euro monatlich. Für das dritte Kind erhöht sich die Summe von 154 auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind wird das Kindergeld von 179 auf 195 Euro aufgestockt.

6024 Euro Freibetrag

Ebenfalls steigen soll der Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag klettert laut dem Gesetz ab Januar von derzeit 3648 auf 3864 Euro im Jahr. Die auf Kinder bezogenen Freibeträge - also Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung - erreichen damit eine Höhe von insgesamt 6024 Euro.

Weiter schafft das Gesetz eine neue Leistung für Schulkinder aus Haushalten, die Hartz-IV oder Sozialhilfe bekommen. Bis zur 10. Klasse gibt es einmal jährlich 100 Euro pro Kind für Schulbedarf, also Bücher, Stifte, Hefte oder Turnzeug.

Die Länder verlangen vom Bund 700 Millionen Euro zusätzlich, um die Kindergeld-Erhöhung zu finanzieren. Sie kostet den Staat etwa 2,1 Milliarden Euro pro Jahr, die Erhöhung des Kinderfreibetrages 250 Millionen Euro. Mit rund 35 Milliarden Euro ist das Kindergeld die umfangreichste familienpolitische Leistung.

Geld für den Schulstart

Der Vermittlungsauschuss tritt wahrscheinlich am 12. oder 17. Dezember zusammen. Am 19. Dezember ist die letzte Bundesratssitzung 2008. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend der Fraktionsstärken benannt sind.

Im Vermittlungsausschuss wird es auch darum gehen, ob das geplante Schulstart-Geld von 100 Euro für Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht nur bis zum 10., sondern bis zum 13. Schuljahr gezahlt wird. CDU/CSU und SPD hatten sich im Bundestag wegen verschiedener Zusatzforderungen der Union darauf nicht verständigen können. Auch soll im Vermittlungsausschuss beraten werden, ob auch Familien mit Arbeitslosengeld II von der Kindergelderhöhung profitieren können. Bei ihnen wird sie derzeit verrechnet.

Weiter bestimmt das Gesetz, dass die steuerlichen Regelungen zu Beschäftigungsverhältnissen im Haushalt und haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich der Pflege zusammengefasst werden. Bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro können einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen abgesetzt werden, höchstens also 4000 Euro pro Jahr. Damit wird die Steuermäßigung vereinfacht und ihre Entlastungswirkung erhöht.

Der Bundestag hatte am Donnerstag die Entlastung der Familien um insgesamt 2,5 Milliarden Euro beschlossen. Dazu gehört auch die stärkere Absetzbarkeit von der Steuer von Putzhilfen und Kinderbetreuung - sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen - in Höhe von 20 Prozent bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro pro Jahr. Die maximale Steuerermäßigung liegt bei 4000 Euro.

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(AP/jkr/gba)