Bundesrat:Ja zu Frauenquote und Mietpreisbremse

Mehrere Gesetzentwürfe der großen Koalition haben am Freitag die Länderkammer passiert. Gescheitert ist Bayern mit einem Vorstoß zu sicheren Herkunftsstaaten für Asylbewerber.

Von Anne Kostrzewa, Berlin

Zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, beide viel diskutiert, haben am Freitag den Bundesrat passiert. Die Länderkammer billigte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Frauenquote und die Mietpreisbremse. Demnach müssen in Aufsichtsräten von etwa 100 Großunternehmen vom 1. Januar 2016 an 30 Prozent Frauen sitzen. Findet sich für den Posten keine geeignete Frau, bleibt der Stuhl leer. Die Mietpreisbremse soll schon Mitte des laufenden Jahres kommen und in beliebten Wohnlagen überteuerte Preise verhindern. Künftig darf die neue Miete bei einem Mieterwechsel in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt nur noch zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Zudem forderte die Länderkammer die Bundesregierung auf, das Wirtschaftsstrafrecht zu reformieren. Es müssten Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Mietwucher strafrechtlich zu verfolgen. Bislang gilt das Kassieren von Wucher-Mieten nur als Ordnungswidrigkeit.

Eine Absage erteilte der Bundesrat einer Forderung der bayerischen CSU-Landesregierung, wonach auch die Balkanstaaten Kosovo, Albanien und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollten. Der bayerische Vorstoß hätte schnellere Abschiebungen ermöglicht, fand in der Länderkammer aber keine Mehrheit und wird daher nicht in den Bundestag eingebracht.

Wie erwartet stoppte der Bundesrat zudem einstimmig ein von Schwarz-Rot beschlossenes Gesetz über Zuschüsse für den regionalen Bahnverkehr und rief zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode den Vermittlungsausschuss an. Im Streit mit dem Bund fordern die Länder stärker steigende Zuschüsse für S-Bahnen und Regionalzüge sowie bessere Planungssicherheit. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz sah eine Anhebung der Zuschüsse auf 7,4 Milliarden Euro vor. Die Länder fordern 8,5 Milliarden Euro und eine jährliche Erhöhung um zwei Prozent, damit steigende Kosten für Trassen, Energie und Personal ausgeglichen werden können.

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