Bundesrat:Familiennachzug bleibt begrenzt

Für die einen ist es eine Miss­achtung einer UN-Konvention, für andere ein kluger Kompro­miss: Der Familien­nach­zug wird weiter ausgesetzt.

Von Lutz Knappmann, Berlin

Der Bundesrat hat am Freitag die weitere Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus gebilligt. Ein Antrag von Schleswig-Holstein auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf von CDU, CSU und SPD-Fraktion am 1. Februar verabschiedet. Er setzt einen Kompromiss um, den die Parteien bei ihren Koalitionsverhandlungen erzielt hatten. Vom 1. August an sollen demnach im Rahmen von Kontingenten monatlich 1000 Ehepartner und minderjährige Kinder subsidiär geschützter Flüchtlinge oder Eltern minderjähriger Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten können. Die genauen Modalitäten müssen noch rechtlich festgelegt werden. Die Härtefallregelungen aus dringenden humanitären Gründen bleiben von der Begrenzung unberührt. Der Bundestag hatte den Familiennachzug kurz nach der Einführung im März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einem "klugen und ausgewogenen" Kompromiss: "Wir werden damit unserer humanitären Verantwortung gerecht und gewährleisten gleichzeitig, dass es bei einer für unsere Gesellschaft berechenbaren und zu bewältigenden Größenordnung des Familiennachzugs bleibt." Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne), verwies auf humanitäre Gründe für den Antrag ihres von einem Jamaika-Bündnis regierten Landes, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Familiennachzug sei die beste Voraussetzung zur Integration. Familienfreundlichkeit gelte unabhängig von der jeweiligen Nationalität. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk bedauerte die Entscheidung. "Das Gesetz stellt Grund- und Menschenrechte zur Disposition und missachtet die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls", hieß es.

© SZ vom 03.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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