Bundesrat:Erben leicht gemacht

Bundesrat: Yvonne Ott kommt vom Bundesgerichtshof.

Yvonne Ott kommt vom Bundesgerichtshof.

(Foto: dpa)

Die Länderkammer billigt die umstrittenen Neuregelung der Erbschaftsteuer und wählt eine neue Bundesverfassungsrichterin.

Von Wolfgang Janisch , Berlin

Die jahrelang umstrittene Novelle der Erbschaftsteuer ist unter Dach und Fach: Der Bundesrat billigte am Freitag den vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ausgehandelten Kompromiss. Betriebserben müssen demnach auch künftig keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie den Betrieb und die Arbeitsplätze erhalten. Die Hürden dafür werden aber höher gelegt, weil das Verfassungsgericht eine Überprivilegierung bemängelt hatte. Grundsätzlich gilt weiter: Betriebsvermögen wird zu 85 oder sogar 100 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont, wenn das Unternehmen mindestens fünf beziehungsweise sieben Jahre fortgeführt wird und eine vorgegebene Lohnsumme erhalten bleibt. Kleinere Firmen sind von der Pflicht befreit, die Lohnsumme nachzuweisen. Die Grenze dafür soll aber von bisher 20 auf fünf Mitarbeiter sinken. Neu ist, dass ein Firmenerbe bei übertragenem Betriebsanteil von mehr als 26 Millionen Euro nachweisen muss, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. Lässt sich der Erbe auf die Bedürfnisprüfung ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen. Das kann zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen werden. Lehnt er das ab, steigt die Steuerlast mit dem Firmenvermögen. Bei 90 Millionen Euro gibt es dann keine Begünstigung mehr. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

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