Die Länderkammer hat die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe beschlossen, ein Kernstück der von der Bundesregierung geplanten Reformen. Nach vierjährigem Streit wurde auch das Zuwanderungsgesetz verabschiedet. Gegen den Einspruch des Bundesrates stimmte der Bundestag einer Sondersteuer auf Alkopops zu.

Die Einigung bei der Arbeitsmarktreform wäre beinahe an dem Streit gescheitert, wie die Betreuung von Langzeitarbeitslosen organisiert werden soll. Nun sollen in der Regel die Kommunen und die regionalen Arbeitsagenturen in Arbeitsgemeinschaften zusammenarbeiten. Daneben erhalten bundesweit 69 Gemeinden und Landkreise die Möglichkeit, die gesamte Betreuung in Eigenregie zu übernehmen.

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Die Finanzhilfen für die Kommunen werden von zunächst eingeplanten 2,5 auf 3,2 Milliarden Euro aufgestockt. Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende einschließlich der Verwaltungskosten. Die Kommunen übernehmen die Leistungen, für die sie verantwortlich sind, wie beispielsweise für Unterkunft und Heizung. Von diesem Kosten wird der Bund 29,1 Prozent übernehmen.

Mammutprogramm vor der Sommerpause

Der Bundesrat verabschiedete in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause zudem das lange umstrittene Zuwanderungsgesetz. Damit kann die Neuregelung am 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Der Kompromiss regelt die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, die Integration von Ausländern und das humanitäre Flüchtlingsrecht. Außerdem werden die Sicherheitsvorschriften erheblich verschärft. Rot-Grün musste im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erhebliche Abstriche vom ursprünglichen Entwurf hinnehmen.

Bundestag beschließt Steuer auf Alkopops

Der Bundesrat beendete damit eines der längsten Vermittlungsverfahren. Nachdem er im Juni 2003 das rot-grüne Reformprojekt abgelehnt hatte, rief die Regierung den Ausschuss an. Eine Arbeitsgruppe hatte sich in zwölf Sitzungen in vielen Punkten zwar angenähert. Eine Einigung kam aber erst nach Gesprächen von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) mit den Parteivorsitzenden zu Stande.

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