Bundesnachrichtendienst:Spähaffäre soll drei BND-Mitarbeiter ihre Posten kosten

  • Eine gemeinsame Erklärung der parlamentarischen Kontrolleure greift Bundesnachrichtendienst (BND) und Kanzleramt scharf an.
  • Im BND rollen die ersten Köpfe wegen der Selektoren-Affäre.
  • Möglicherweise ist ein zweiter deutscher Staatsbürger von BND-Spionage betroffen.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Das für die Geheimdienste zuständige Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) übt massive Kritik an Bundesnachrichtendienst und Bundeskanzleramt. Außerdem müssen SZ-Informationen zufolge drei BND-Mitarbeiter ihren Posten räumen.

In einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung des PKGr heißt es, der BND habe über Jahre hinweg "eine Vielzahl von Zielen aufgeklärt, die nicht auftragskonform und rechtlich unzulässig sind". Dazu gehörten EU-Institutionen und Regierungen.

Die dreiseitige Erklärung ist in einer Sondersitzung des PKGr mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, SPD und André Hahn verabschiedet worden. Hahn ist Vorsitzender des PKGr und Mitglied der Linken. An der Sitzung nahm auch der Chef des Bundeskanzleramtes, Peter Altmaier (CDU) teil.

Die Erklärung ist in dieser Form ein Novum. Das PKGr tagt streng geheim. Öffentliche Stellungnahmen kann es nur abgeben, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder dafür stimmen. Das geht nicht ohne Zustimmung der Regierungsfraktionen.

Reaktion auf öffentlichen Druck

Das PKGr sah sich offenbar durch öffentlichen Druck zu dieser Stellungnahme genötigt. Eine sogenannte Taskforce aus drei Mitgliedern des PKGr hatte in den vergangenen Wochen im Bundeskanzleramt eine Liste mit BND-eigenen Suchbegriffen, sogenannten Selektoren, untersucht.

Die Liste umfasst 3300 Ziele und daraus abgeleitet ein Vielfaches an Selektoren. Zu einem Ziel "Person X" können etwa Selektoren wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern, IP-Adressen des Rechners und viele andere Telekommunikationsmerkmale gehören.

Die Liste ist erst im Oktober bekannt geworden. Im BND sind allerdings schon von Oktober 2013 an Selektoren aufgefallen, die wohl nicht in das Auftragsprofil der Bundesregierung passen. Auslöser für die interne Prüfung war damals der Satz von Bundeskanzlerin Angela Merkel: Ausspähen unter Freunden, das gehe gar nicht.

Bekannt war bisher, dass auch ein deutscher Diplomat zu den Abhörzielen des BND gehörte. Das ist besonders problematisch, weil es dem BND eigentlich untersagt ist, deutsche Staatsbürger auszuspähen. Das grüne PKGr-Mitglied Christian Ströbele deutete am Mittwochabend nach der Sitzung des PKGr an, dass auch ein zweiter Deutscher ins Visier des BND geraten sein könnte. Nach Informationen der SZ handelt es sich dabei offenbar um einen Telefon-Gesprächspartner des genannten Diplomaten.

Mitarbeiter sollen Posten räumen

Die Affäre hat jetzt auch personelle Konsequenzen. Im BND sollen nach Informationen der SZ drei Mitarbeiter ihre Posten verlieren. Darunter Hartmut Pauland, Leiter der Abteilung technische Aufklärung. Pauland ist seit 1. Januar 2013 in diesem Amt und direkt BND-Präsident Gerhard Schindler unterstellt. Der Bundesnachrichtendienst erklärte auf Nachfrage, er äußere sich grundsätzlich nicht zu Personalangelegenheiten.

Das PKGr erwartet jetzt umfassende Veränderungen im BND. Sensible Ziele, die gegen deutsche Interessen verstoßen könnten, sollen künftig vom BND-Präsidenten und vom Bundeskanzleramt abgesegnet werden. Außerdem müsse die Fachaufsicht im Bundeskanzleramt gestärkt werden.

Die Bundesregierung legt hingehen lediglich Wert darauf, dass "künftig die Leitung des Bundesnachrichtendienstes politisch besonders bedeutsame Selektoren genehmigen" müsse, heißt es in einer am Mittwochabend versendeten Pressemitteilung. Davon, dass das Bundeskanzleramt sie absegnen müsse, ist da keine Rede.

Fragwürdige Rechtsauffassungen

Außerdem will das PKGr das BND-Gesetz präzisieren. Es soll künftig etwa ein klares Verbot von Wirtschaftsspionage enthalten. Der BND soll sich zudem strikt am Aufgabenprofil der Bundesregierung orientieren.

Fragwürdige Rechtsauffassungen wie etwa die Funktionsträgertheorie sollen abgeschafft werden. Nach dieser BND-Theorie können Deutsche im Ausland dann abgehört werden, wenn sie verdächtigen Institutionen oder Firmen im Ausland angehören. Zu dieser Theorie stellt das PKGr fest, dass es dazu "keine Rechtsprechung und keine juristisch fundierte Literatur gibt".

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