Bundeskriminalamt:Wie ein neues Gesetz das BKA mächtiger macht

Bundeskriminalamt in Wiesbaden

Mehr Leute, mehr Macht: Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden kann sich künftig auch leichter in Angelegenheit der Bundesländer einmischen.

(Foto: Fredrik von Erichsen/dpa)
  • An diesem Freitag tritt das neue BKA-Gesetz in Kraft. Es gewährt der Bundesbehörde weitreichende neue Befugnisse.
  • Das BKA ist für mehr Delikte zuständig. Zur Gefahrenabwehr müssen sich sogenannte Gefährder früher mehr gefallen lassen.
  • Der Zugriff auf persönliche Daten wird leichter, weil mehrere Datensätze zu einem großen, durchsuchbaren Pool zusammengefasst werden.

Von Ronen Steinke, Berlin

Das Blatt hängt eingerahmt wie ein altes Souvenir auf einem Flur des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden. Das ursprüngliche BKA-Gesetz vom 8. März 1951 bestand aus nur elf Paragrafen. Der erste beschrieb die Aufgabe der Behörde als "Bekämpfung des gemeinen Verbrechers", soweit dieser sich "über das Gebiet eines Landes hinaus betätigt oder voraussichtlich betätigen wird". Das war selten. Die frisch gegründete Spezialpolizei des Bundes war damals winzig, eine alte Villa in Wiesbaden-Sonnenberg genügte, Polizei war noch wirklich Ländersache, der Bund hatte wenig zu melden.

Heute ist das anders. Das BKA ist ein großer und stark wachsender Apparat geworden, die Zeichen in der Sicherheitspolitik stehen schon seit Jahren auf Internationalisierung, also auch auf mehr Macht für den Bund. Zu den derzeit 5500 Mitarbeitern sollen in diesem Jahr bis zu 1000 weitere hinzukommen. Das neue BKA-Gesetz, das an diesem Freitag in Kraft tritt, markiert in dieser Entwicklung die nächste Stufe.

1. Es wird zentralistischer

Das neue Gesetz soll die "Zentralstellenfunktion" des BKA im föderalen Gefüge weiter stärken, heißt es in der offiziellen Begründung. BKA-Leute sollen sich stärker einbringen in Arbeit, die bislang bei den Länderpolizeien lag. Das neue Gesetz verlängert den Katalog der Delikte, für die sie zuständig sind. Schon bisher sollen sie Ermittlungen "koordinieren", wenn der Verdacht besteht, dass eine Tat internationale, terroristische oder politische Bezüge aufweist. Künftig soll dies auch dann geschehen, wenn ein fremder Geheimdienst involviert sein könnte.

2. "Drohende Gefahr" reicht aus

Schon seit 2009 ist das BKA nicht nur für Ermittlungen vergangener Taten zuständig, sondern im Bereich des Terrorismus zusätzlich auch für Gefahrenabwehr. Diese Erweiterung der Befugnisse war 2006 durch eine Grundgesetzänderung ermöglicht worden. Kennzeichnend für die beim BKA praktizierte Gefahrenabwehr ist, dass sich die BKA-Leute für gefährliche Personen interessieren, auch wenn diese noch nichts Konkretes planen, also schon sehr früh. Bei terroristischen Netzwerken ergibt dieser Ansatz Sinn, er ist zum Beispiel bei Mafiastrukturen auch lange erprobt. Eine "Vorverlagerung" der Polizeiarbeit ist das Ergebnis, so fasst der Bayreuther Polizeirechtler Heinrich Amadeus Wolff die Neuerung zusammen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich diesen Ansatz des BKA angesehen, bis es 2016 in einem Urteil verlangte, dass das BKA seine Einschätzungen zur potenziellen Gefährlichkeit einer Person jedenfalls mit Fakten begründen müsse. Stereotype, wie etwa der Besuch einer als verdächtig geltenden Moschee, genügten nicht. Wenn jemand in einem Terrorcamp gewesen sei, genüge das jedoch, so erläuterten die Richter ihre Anforderungen beispielhaft.

Das neue BKA-Gesetz trägt dieser Ermahnung Rechnung, indem es für viele Maßnahmen ausdrücklich voraussetzt, dass "das individuelle Verhalten der betroffenen Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie in einem übersehbaren Zeitraum eine terroristische Straftat begehen wird". Das kann man freilich noch immer für recht vage halten.

Aus Dutzenden Datentöpfen soll ein Eintopf werden

3. "Gefährliche Personen" müssen sich mehr gefallen lassen

Neu ist, wie scharf das BKA gegen "Gefährder" vorgehen darf, denen es noch nichts Konkretes vorwerfen kann. Bislang, also seit 2009, ging es bei vorbeugenden Maßnahmen gegen sie immer nur um Überwachung, zuletzt vor allem um die Überwachung mit Trojaner-Software ("Online-Durchsuchung"), die nach langer Diskussion im BKA-Gesetz verankert worden ist.

Jetzt kommt die nächste Stufe. Jetzt soll die Polizei in diesem frühen Stadium nicht nur lauschen dürfen, sondern auch bereits eingreifen, mit sogenannten imperativen Befugnissen. Das sind etwa Fußfesseln, Aufenthaltsvorgaben oder Kontaktverbote. Als Vorgeschmack wurden diese Teile des neuen BKA-Gesetzes bereits im vergangenen Sommer in Kraft gesetzt, vor allem die Fußfessel für "Gefährder" machte damals Schlagzeilen.

Was ändert sich, wenn schon vor Bestehen einer konkreten Gefahr hoheitliche Eingriffe möglich sind? Es gibt einen anschaulichen Beispielfall, aufbereitet in einer Studie der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden und der Ruhr-Universität Bochum von 2012.

Der Fall geht so: Auf dem Handy eines Mannes waren Fotos gefunden worden, die ihn mit einem Kaftan bekleidet und mit einer Kalaschnikow bewaffnet zeigten, offenbar im Ausland, umgeben von Menschen in ähnlicher Kleidung. Die Polizei fand heraus, dass der Mann sich für fünf Wochen in Pakistan aufgehalten hatte.

Die BKA-Leute taten das Richtige: Sie legten sich auf die Lauer, überwachten den Mann - und fanden heraus, dass er alkohol- und spielsüchtig war und die Reise nach Pakistan angetreten hatte, um seine Sucht zu bekämpfen. Die Kalaschnikow war ihm zum eigenen Schutz von seinen Gastgebern überlassen worden. Kontakte zu Islamisten gab es nicht. Entwarnung also. Die Überwachung wurde eingestellt.

Nach dem neuen BKA-Gesetz hingegen hätten die Beamten den Mann auch gleich mit einer Fußfessel oder mit Kontaktverboten belegen können.

4. Der Zugriff auf Daten wird leichter

Bislang speichert das BKA Daten strikt getrennt nach speziell definierten Themen, in Bund-Länder-Dateien namens "Gewalttäter Sport" oder "Rocker". Es gibt Dutzende solcher Datentöpfe. Das Bundeskriminalamt will sie nun ausleeren. Daraus soll ein Eintopf werden. Alles wird zusammengekippt. Mit einem Klick wären dann alle Daten gleichzeitig durchsuchbar. Die Polizei könnte gewissermaßen googeln in ihrem kompletten Datenmaterial, anstatt umständlich Anfragen an einzelne Dateien stellen zu müssen. So dürften Querbezüge zwischen verschiedenen Deliktsfeldern leichter erkennbar werden.

Datenschützer haben bereits Bedenken angemeldet. Während bislang jede Datei einzeln vor übermäßigem Zugriff geschützt war, ist das künftig nicht mehr möglich. "Geradezu umsturzartig", so schreibt der in Mainz lehrende Datenschutzrechtler Matthias Bäcker, breche das BKA-Gesetz mit den hergebrachten Prinzipien wie der "Zweckbindung" einer jeden Datenerhebung.

Künftig dürfe jeder Kripo-Beamte im großen Datenpool der Wiesbadener Behörde fischen, eingeschränkt zwar durch "abgestufte Zugriffsrechte", aber nicht mehr durch eine Bindung an den Zweck, zu dem die Daten mal gespeichert werden durften.

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