Rechter Terror in Deutschland:Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen mutmaßlichen NSU-Unterstützer auf

Weil er dem NSU-Trio Pistolen und Papiere besorgt haben soll, wurde Holger G. im November 2011 inhaftiert. Nun hat der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufgehoben - ein dringender Tatverdacht zur Beihilfe zu den Neonazi-Morden bestehe nicht.

Der mutmaßliche Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Holger G., kommt auf freien Fuß. Der Bundesgerichtshof hob den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, wie das Gericht mitteilte.

In dem Haftbefehl wurde Holger G. vorgeworfen, er habe den verstorbenen Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Jahr 2001 oder 2002 eine Pistole überbracht - und damit Beihilfe zu den von der NSU begangenen Morden und Banküberfällen geleistet.

Weiter habe er Böhnhardt, Mundlos und die ebenfalls der Mitgliedschaft im NSU verdächtige Beate Zschäpe dadurch unterstützt, dass er ihnen 2004 seinen Führerschein, 2006 eine fremde Krankenversichertenkarte und schließlich im Mai 2011 einen von ihm eigens für diesen Zweck beantragten Reisepass zur Benutzung überlassen habe.

Der 3. Strafsenat sah bei der Haftprüfung allerdings keinen dringenden Tatverdacht gegen Holger G. Es gebe schon keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür, dass die Übergabe der Pistole die nachfolgenden Taten des NSU in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert hat - wie es aber für den Vorwurf der Beihilfe erforderlich wäre. Insbesondere ist nicht klar, ob es sich bei der von Holger G. übergebenen Pistole überhaupt um eine der späteren Tatwaffen gehandelt habe.

Soweit dem Beschuldigten die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, geht der Senat ebenfalls nicht von einem dringenden Tatverdacht aus. Ein solcher dringender Tatverdacht wäre aber für die Anordnung der Untersuchungshaft notwendig.

Die NSU-Gruppe habe sich bei der Planung und bei der Durchführung ihrer Anschläge streng abgeschottet und, für eine terroristische Vereinigung ungewöhnlich, auch über mehr als zehn Jahre davon abgesehen, sich zu ihren Taten zu bekennen.

Vor diesem Hintergrund lasse sich die Aussage des Beschuldigten, er habe dem Trio die Mordanschläge nicht zugetraut, derzeit nicht hinreichend sicher widerlegen, teile der BGH mit. Holger G. habe in seinen bisherigen Vernehmungen ausgesagt, er habe zu keinem Zeitpunkt damit gerechnet, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe Straftaten gegen das Leben anderer begehen könnten.

Türkische Gemeinde fordert politische Konsequenzen

Die Türkische Gemeinde in Deutschland fordert unterdessen politische Konsequenzen wegen der Mordserie. Der Vorsitzende Kenan Kolat bezeichnete die Äußerungen von Bayerns früheren Innenminister Günther Beckstein (CSU) im Bundestags-Untersuchungsausschuss vom Donnerstag als "völlig unzureichend". Beckstein solle sein Landtagsmandat niederlegen, forderte Kolat in Berlin.

Der CSU-Politiker hatte die Vorwürfe gegen ihn und die Landesbehörden im Umgang mit der Mordserie zurückgewiesen. Fünf der neun Morde an Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft waren in Bayern begangen worden, weshalb das Verhalten der bayerischen Behörden und die Arbeit der bayerischen Soko Bosporus zunächst im Mittelpunkt des Ausschusses stehen.

Beckstein sah bei seiner Befragung keinen Anlass dafür, politisch die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die Täter der NSU jahrelang nicht gefasst werden konnten. Kolat kritisierte: "Ich frage mich, wer eigentlich Verantwortung trägt an der Verhinderung beziehungsweise Nichtaufklärung der Morde, wenn nicht ein Innenminister."

Kolat forderte auch, den leitenden Oberstaatsanwalt zu suspendieren, der damals für die Ermittlungsführung verantwortlich war, und den Verfassungsschutz in Bayern neu zu organisieren. Darin, dass fremdenfeindliche Motive nicht ausreichend untersucht worden waren, sah Kolat Hinweise auf einen "institutionellen Rassismus" in einigen Behörden. Dieser müsse aufgearbeitet werden.

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