Bundesgerichtshof:Altkanzler Kohl darf Tonbänder behalten

Die Aufnahmen der Interviews, die Heribert Schwan mit Helmut Kohl führte, gehören - Helmut Kohl. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Der Ex-Biograf ist mit seiner Revision gescheitert.

Helmut Kohl (CDU) hat in der Auseinandersetzung mit seinem ehemaligen Biografen Heribert Schwan einen weiteren juristischen Erfolg erzielt. Der frühere Bundeskanzler darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: V ZR 206/14). Er bestätigte damit die Urteile der Vorinstanzen.

Schwan, der mit Kohl darüber gestritten hatte, wem die Bänder gehören, ist mit seiner Revision in Karlsruhe gescheitert. Kohl habe einen Anspruch auf Herausgabe, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in Karlsruhe. Die Bänder befinden sich bereits im Besitz von Kohls Anwalt.

Die Aufnahmen waren zwischen 2001 und 2002 in Kohls Haus in Oggersheim entstanden. Sie umfassen insgesamt 630 Stunden Gespräche, die Schwan als Grundlage seiner mehrbändigen Biographie "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" dienten. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis. Kohl beendete die Zusammenarbeit. Das Oberlandesgericht Köln untersagte Schwan im Mai die weitere Verbreitung der Zitate.

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