Die Bundesanwaltschaft sperrt einen Teil der Stasi-Akte des früheren Polizisten Karl-Heinz Kurras. Sie prüft, ob die Stasi einen Auftragsmord angeordnet hat.
Die Bundesanwaltschaft hat einen Teil der Stasi-Akte über den Todesschützen von Benno Ohnesorg gesperrt. Band 17 der Akte über den früheren West-Berliner Polizisten und Stasi-IM (Inoffizieller Mitarbeiter) Karl-Heinz Kurras sei nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich.
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Das SED- Parteibuch von Karl-Heinz Kurras. (© Foto: ddp)
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Der Grund: Die Bundesanwaltschaft prüfe den Anfangsverdacht, ob die Stasi einen möglichen Auftragsmord angeordnet habe, sagte eine Sprecherin der Birthler-Behörde.
Damit wurde ein Bericht von Focus Online bestätigt. Laut Focus ist in Band 17 der Akte auch der Funkverkehr zwischen Kurras und der Stasi protokolliert.
Die Bundesanwaltschaft sehe ihre Ermittlungen im Fall Kurras durch eine Veröffentlichung gefährdet, hieß es.
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(dpa/segi)
ICE-Strecke
Wenn man damals nach drei Verfahren den Mörder Kurras freisprach nachdem man Beweismittel verschwinden lies und die Zeugen sorgfältig auswählte, die alle nichts gesehen haben wollten, andere Zeugen nicht vorlud, dann war das ein Skandal.
Wer von hinten auf einen Wehrlosen zu schießt, die flehendlich bittet, nicht zu schießen, kann nicht in Notwehr gehandelt haben.
Wenn man jetzt dieses Fehlurteil korrigieren will, nur wegen seiner Partei- und Stasizugehörigkeit will, dann würde wahrscheinlich noch manch andere Verstrickung ans Licht kommen.
Hätte man damals gewissenhaft und unbefangen gegen den Mörder ermittelt, statt zu vertuschen, dann wäre er schon damals als Doppelagent und SED Genosse enttarnt worden.
Der Freispruch mag ein Skandal gewesen sein. Dass Kurras aufgrund dieses Freispruchs heute noch eine Pension als Beamter bezieht in gewissem Sinne richtig.
Wie viele Freisprüche, meinen Sie, gibt es jährlich. Und wollen Sie wirklich, nachdem ein Gericht zum (wenn in diesem Fall auch fragwürdigen) Schluss kommt, dass ein Angeklagter unschuldig sei, diesen Angeklagten dann über einen Umweg dennoch bestrafen? Ein eigenartiges Verständnis von Justiz und Rechtmäßigkeit. Nach letzterer gilt nämlich jeder, der nicht durch ein ordentliches Gericht als "schuldig" verurteilt wurde, gleichsam als "unschuldig" und behält demnach sämtliche Rechte.
Die Bundesanwaltschaft ist offensichtlich für Mordermittlungen nicht zuständig, solange
nicht sicher ist, dass diese Tat von der Stasi angeordnet wurde. Also werden diese
Ermittlungen erst einmal verzögert.
Vielleicht stirbt Kurras ja inzwischen weg, und die Sache erledigt sich von selbst.
Am Ende kommt heraus, es waren alle Stasi-Agenten, die Kurras seinerzeit einer ge-
rechten Bestrafung entzogen haben.
Es ist schon ziemlich bedenklich, wie besorgt man noch immer um Kurras ist.
Im Alltag ist es doch eher ungewöhnlich, dass ein Tatverdächtiger mit soviel Mühe von
Polizei und Justiz vor Voerverurteilung geschützt wird.
Kaum gibt es den kleinsten Anhaltspunkt für eine Straftat, je brutaler, desto schneller
wird aus allen Rohren auf den Verdächtigen gefeuert.
Es gilt im bundesdeutschen Rechtssystem wohl nicht der Grundsatz:
Gleiches Recht für alle ohne Ansehen der Person.
Sondern:
Gleiches Recht für alle Personen ohne Ansehen.
... fast immer zweimal kopieren muß ehe der Kommentar ankommt (?).
Da ja, nach allem was man so lesen konnte, es sich um Mord handelte und kein "ausversehen erschossen" oder gar "Notwehr", sollte doch eine Mordermittlung weiter möglich sein.
Ich finde die Spionagetätigkeit pillepalle gegen das Verbrechen eines vorsätzlichen kaltblütigen Mordes.
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