Bund-Länder-Gespräche:Schäuble will angeblich Soli abschaffen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will offenbar den Solidaritätszuschlag abschaffen und durch Steuererhöhungen weitgehend kompensieren. Davon würden die Bundesländer profitieren.

  • Der Finanzminister und CDU-Politiker Wolfgang Schäuble will angeblich den Solidaritätszuschlag abschaffen.
  • Bei einer gleichzeitiger Anhebung der Ertragssteuern würden die Länder profitieren. Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle, lehnt deren Entlastung ab.
  • Den Solidaritätszuschlag gibt es bereits seit mehr als 20 Jahren.

Schäuble will Soli abschaffen - aber Steuern erhöhen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will den Solidaritätszuschlag einem Zeitungsbericht zufolge abschaffen, die Einnahmen durch Steuererhöhungen aber weitgehend erhalten. Das wurde im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche zur Neufassung des Finanzausgleichs bekannt, wie die Passauer Neue Presse berichtet. Diskutiert werden demnach unter anderem eine Anhebung der Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer.

Wer von einer Abschaffung profitiert, sind die Länder

Von der von Schäuble geplanten Regelung würden die Bundesländer profitieren: Denn während die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag dem Bund alleine zustehen, erhalten die Länder Anteile aus den Ertragssteuern. Über etwaige Kompensationen, die Schäuble den Bundesländern dafür abverlangen möchte, verlautete dem Bericht zufolge nichts.

Bis Jahresende wollen Bund und Länder einen neuen Finanzausgleich verhandeln. Die Länder hatten die Erwartung gezeigt, um 30 bis 50 Milliarden Euro vom Bund entlastet zu werden. Das sei "deutlich überzogen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Norbert Barthle. In der Koalition herrsche Einigkeit, dass die Länder nicht über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Summen hinaus vom Bund entlastet würden, so Barthle.

Was der Solidaritätszuschlag ist - und seit wann

Der Solidaritätszuschlag war 1991 eingeführt und 1993 und 1994 vorübergehend ausgesetzt worden, zur Finanzierung der deutschen Einheit. Der Satz liegt derzeit bei 5,5 Prozent der Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerschuld. Das jährliche Aufkommen liegt derzeit bei etwa 14 bis 15 Milliarden Euro.

Der bestehende Länderfinanzausgleich sowie der Solidarpakt II laufen 2019 aus. Eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder befasst sich mit der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und damit auch mit der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs.

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