Vor knapp drei Jahren hat Kevins Stiefvater den zweijährigen Jungen zu Tode geprügelt. Der Täter ist im Juni vergangenen Jahres verurteilt worden. Doch erst jetzt prüft das Gericht die Fehler des Jugendamtes.
Ein Todestag steht nicht auf dem schlichten Stein, der auf dem Friedhof im Bremer Stadtteil Walle Kevins Grab markiert. Nur eine Jahreszahl ist eingraviert: 2006. Irgendwann vor knapp drei Jahren hat Kevins Stiefvater den zweijährigen Jungen zu Tode geprügelt, die Leiche im Kühlschrank abgelegt und den Ämtern vorgemacht, das Kind lebe noch.
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Nur die Jahreszahl erinnert an den Tod des kleinen Kevin. (© Foto: AP)
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Monatelang ist dem drogensüchtigen Mann die Scharade gelungen, obwohl das Kind unter Vormundschaft des Jugendamts Bremen stand. Aber auch, als Kevin nachweislich noch am Leben war, bekamen die Behörden ständig Meldungen über Misshandlungen des Kindes - und überließen es dennoch dem als gewalttätig bekannten Vater.
Der Täter Bernd K. ist im Juni vergangenen Jahres zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Doch abgeschlossen ist die Sache nicht: Bereits im Dezember 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Bremen Anklage gegen den damaligen Fallmanager des Jugendamts und den Amtsvormund Kevins wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Eineinhalb Jahre geschah beim Landgericht Bremen nichts - nach SZ-Informationen kommt die Anklage nun aber doch noch zur Entscheidung. "Das Gericht hat jetzt eine Richterin freigestellt, um sich ausschließlich in die Thematik einzuarbeiten", sagte Richter Thorsten Prange, Sprecher des Landgerichts. Drei Monate Zeit habe die Kollegin, um zu entscheiden, ob sie ein Hauptverfahren eröffnet oder nicht.
Die plötzliche Aktivität hat sogar die Staatsanwaltschaft überrascht. Die war bisher davon ausgegangen, dass die zuständige Kammer mit Haftsachen überhäuft sei. Außerdem, so Staatsanwalt Jörn Hauschild, habe seine Behörde selbst ein wenig recherchiert und festgestellt, dass solche Verfahren nur in den seltensten Fällen überhaupt zum Abschluss kämen. "Im Prinzip haben wir bundesweit nur einen Fall gefunden, der unserem entspricht und bei dem es zu einer Hauptverhandlung gekommen ist." In allen jüngeren Fällen von Kindstötung, die eine Behörden-Mitschuld nahelegten, ermittelten die Staatsanwaltschaften entweder gar nicht, stellten die Verfahren ein, oder die Anklagen wurden vom Gericht abgelehnt.
Für Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe und selbst Jurist, ist ein Muster erkennbar. "Die Justizbehörden wollen in die hochkomplexen Strukturen in den Ämtern nicht hineingehen", sagt er. Auch der Bremer Gerichtssprecher Prange sagt, bei der Beurteilung der Anklage im Fall Kevin gehe es "nur um die persönliche Schuld der beiden Mitarbeiter, nicht um das Versagen der Amts-Organisation". Aber das eine ist ohne das andere kaum zu erklären. Gleich zwei externe Untersuchungen durch einen Sonderermittler und das Bremische Parlament haben den mit Kevin betrauten Beamten Fehler durch Unterlassen attestiert, verursacht zum Teil durch Arbeitsüberlastung und falsche Amtsstrukturen. Das Dilemma käme bei Gericht zur Sprache.
Kinderschützer Ehrmann hofft sehr auf einen Prozess: "Nur davon kann ein Impuls für Verbesserungen ausgehen." Besagter Stuttgarter Fall aus den 90er Jahren diene als Beispiel. Damals verurteilte das Gericht eine Jugendamtsmitarbeiterin wegen fahrlässiger Tötung, weil ein Pflegekind durch Misshandlung gestorben war. Das Land Baden-Württemberg wurde in Amtshaftung genommen. "Erst danach wurden bundesweite Richtlinien für Pflegeeltern aufgestellt", sagt Ehrmann. Der Fall Kevin bleibt wichtig, auch drei Jahre danach.
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(SZ vom 16.5.2009/vw)
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