Bremen:Bundespolizei soll in Bamf-Affäre Ermittlungsgruppe unterstützen

An office building of the Federal Office for Migration and Refugees (BAMF) is pictured in Berlin

Seit Wochen steht das Bamf wegen der Vorwürfe in der Kritik.

(Foto: REUTERS)
  • Die Missstände beim Bamf in Bremen soll jetzt eine übergreifende Ermittlergruppe aufklären. Das ist das Ergebnis eines Krisentreffens.
  • Zuvor berichtete der Spiegel, dass 97 Prozent aller Asylanträge, die von den zwei hauptbeschuldigten Rechtsanwälten in Bremen eingebracht wurden, positiv entschieden worden seien.
  • Im April war bekannt geworden, dass die Außenstelle in 1200 Fällen Asylanträge zu Unrecht bewilligt haben soll.

In der Affäre um unrechtmäßige Asylbescheide fährt das Bundesinnenministerium jetzt schwere Geschütze auf: Angesichts der strafrechtlichen Ermittlungen ist eine gemeinsame Ermittlungsgruppe der Zentralen Antikorruptionsstelle und des Landeskriminalamts Bremen mit Unterstützung der Bundespolizei geplant. Das teilte der Bremer Senat nach einem Krisentreffen von Bund, betroffenen Ländern und Bundesflüchtlingsamt am Freitag in der Hansestadt mit. Zuvor veröffentlichte der Spiegel Inhalte eines internen Berichts der Behörde, der neue Details des mutmaßlichen Asylmissbrauchs offenlegte.

Wie das Nachrichtenmagazin vorab berichtet, seien 97 Prozent aller Asylanträge, die von den zwei hauptbeschuldigten Rechtsanwälten in Bremen eingebracht wurden, positiv entschieden worden. Damit erhielten mehr als 1000 Menschen einen positiven Asylbescheid, obwohl die rechtliche Grundlage oft fehlte oder der Antrag nicht gründlich geprüft worden war. Die Staatsanwaltschaft werfe den beiden Juristen dem Bericht zufolge vor, mit der damaligen Leiterin der Außenstelle, Ulrike B., und weiteren Beschuldigten "bandenmäßig" zusammengearbeitet zu haben.

Laut dem Papier kümmerte sich innerhalb der Bremer Außenstelle nur ein kleiner Kreis um die Fälle der beiden Juristen: Neben Amtsleiterin Ulrike B. seien fünf weitere Mitarbeiter beteiligt gewesen. Dabei seien "absichtlich Vorschriften missachtet" worden, heißt es in der internen Untersuchung.

Das Bundesinnenministerium soll deshalb dem Spiegel zufolge nun eine Berichtspflicht eingeführt haben. Demnach müssen regelmäßig die Anerkennungsquoten der einzelnen Außenstellen nach Berlin gemeldet werden, damit auffällt, wenn in einer Filiale überdurchschnittlich viele Asylanträge anerkannt oder abgelehnt werden. Eine solche Meldepflicht hatte es früher bereits gegeben, doch das Innenministerium hatte die ihr unterstellte Behörde 2013 davon befreit - offenbar wegen mangelnder Ressourcen.

Die Bamf-Filiale in Bremen soll bis 2016 mindestens 1200 Menschen ohne ausreichende Grundlage Asyl gewährt haben. Die kürzlich gegen ihren Willen wieder versetzte Leiterin der Außenstelle, Josefa Schmid, hat das Bamf außerdem auf etwa 200 weitere Fälle aufmerksam gemacht. Sie folgte auf die beschuldigte Ulrike B. und sollte den Skandal eigentlich mitaufklären.

Bis zum Abschluss der Ermittlungen dürfen in Bremen keine weiteren Asylentscheidungen mehr gefällt werden, zudem sollen Tausende Bescheide überprüft werden. Gegen Ulrike B. ermittelt die Staatsanwaltschaft.

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