Von Joachim Käppner

SPD-Ministerpräsident Manfred Stolpe schafft einen Präzedenzfall.

(SZ vom 23.03.2002) - Otto Schilys Pokerface hält auch, wenn er ironischer Stimmung ist. Nach der turbulenten Bundesratsabstimmung zur Zuwanderung sagte der Bundesinnenminister mit unbewegter Miene in die Kameras, er hoffe auf "gute Verlierer" in der Union. Da hatte Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) schon laut "Verfassungsbruch" gerufen.

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Es geht um einen Präzedenzfall: Darf ein Ministerpräsident im Bundesrat abweichende Voten anderer Vertreter seines Landes einfach überstimmen, wie es der Brandenburger Manfred Stolpe (SPD) gegenüber seinem CDU-Innenminister Jörg Schönbohm tat? Verstieß die lapidare Feststellung des Bundesratspräsidenten und Berliner Regierungschefs Klaus Wowereit (SPD), "dass das Land Brandenburg mit Ja abgestimmt hat", gegen das Grundgesetz, wie die Union behauptet?

Laut Verfassung werden im Bundesrat die Stimmen eines Bundeslandes eigentlich ungültig, wenn dessen Votum nicht geschlossen ist. Im Grundgesetz, Artikel 51 Absatz 3, heißt es: "Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden." Ein Land muss mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" abstimmen, ein Splitting ist nicht erlaubt. Daher gilt in der Länderkammer die schon im kaiserlichen Reichsrat ab 1871 übliche Praxis, die Länderstimmen jeweils durch einen "Stimmführer" abzugeben.

Was so klar geregelt zu sein scheint, ist es aber in der Praxis nicht. Nach Auffassung der SPD entscheidet letztlich der Ministerpräsident, ob die Stimmen "einheitlich" sind. Als 1949 zwei Minister Nordrhein-Westfalens bei einer Abstimmung im Bundesrat unterschiedlich votieren wollten, gab Karl Arnold, CDU-Ministerpräsident des Landes und Bundesratspräsident, die Stimmen einfach selbst ab - als "einheitlich".

Diesem Prinzip des "Mein Land bin ich" ist auch Landeschef Stolpe gefolgt. Er beruft sich auf seine Richtlinienkompetenz und Artikel 91 der Brandenburger Verfassung: "Der Ministerpräsident vertritt das Land nach außen."

Entscheidend aber ist die Frage, was geschieht, wenn Dissidenten wie der Ex-Soldat Schönbohm auf ihrer abweichenden Haltung bestehen (was Arnolds Minister 1949 nicht taten). Eine Mehrheit der Verfassungsjuristen neigt in diesem Fall zu der Auffassung, wie sie das "Praxishandbuch Bundesrat" von Konrad Reuter vertritt: "Würden die Mitglieder eines Landes auf ihrer uneinheitlichen Stimmabgabe beharren, wäre die Abstimmung dieses Landes ungültig; das Land wäre zu behandeln, wie wenn es nicht vertreten wäre." Demnach wäre Stolpe im Unrecht.

Unerheblich für das Gesetz ist es, dass er sich über die Brandenburger Koalitionsvereinbarung hinweggesetzt hat. Diese enthielt die übliche Klausel, sich im Bundesrat zu enthalten, wenn sich die Partner nicht einigen können.

Theoretisch könnte nun Bundespräsident Johannes Rau (SPD) wegen verfassungsrechtlicher Zweifel noch eine Stellungnahme des Bundesinnenministers anfordern. Und wenn ihn diese nicht überzeugt, kann er sich weigern, das Zuwanderungsgesetz zu unterzeichnen. Dann würde es nicht rechtskräftig. Weil solche Eingriffe des ersten Mannes im Staate in die Gesetzgebung äußerst selten sind, ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes viel wahrscheinlicher. Falls der Bundespräsident nämlich unterzeichnet, dürfte eine Klage der Union in Karlsruhe so gut wie sicher sein.

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