Wegen einer Gesetzeslücke ist ein als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter in Brandenburg/Havel nach elf Jahren Haft freigekommen. Jetzt ist ein politischer Streit entbrannt.

Die Entlassung wurde ohne Wissen des Landesjustizministeriums vorgenommen. Sie war möglich geworden, weil für den 42-Jährigen kein Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt werden konnte.

Schönbohm Brandenburg Sexualstraftäter

Schönbohm macht das Bundesjustizministerium für die Panne verantwortlich (© Foto: dpa)

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Erst nach rund einer Woche war der Mann am Freitag wieder in Polizeigewahrsam gekommen. Dort soll er bis Dienstag bleiben. Das Amtsgericht der Havelstadt genehmigte am Samstag einen entsprechend befristeten Freiheitsentzug des 42-Jährigen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg hält den Sexualstraftäter wegen seiner Persönlichkeitsentwicklung während der Haftzeit weiter für gefährlich. Der Mann hat zwischen 1992 und 1995 neun Mädchen in Falkensee (Havelland) gequält und vergewaltigt.

Harsche Kritik am Bundesjustizministerium

Der ehemalige Strafgefangene sei bereits am 25. Januar aus der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel entlassen worden, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Thomas Melzer. Wegen einer Regelungslücke könne das Gesetz über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung von verurteilten Tätern nicht auf Straftaten angewendet werden, die bis 1995 auf dem Gebiet der neuen Bundesländer begangen wurden.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte: "Es ist nicht hinnehmbar, dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium die seit langem bekannte Gesetzeslücke bei der nachträglichen Sicherheitsverwahrung immer noch nicht geschlossen hat und Kinderschänder unter bestimmten Bedingungen frei gelassen werden müssen." Die Brandenburger Polizei werde alles tun, um die Bevölkerung vor dem Täter auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu schützen.

Das Bundesjustizministerium wies Schönbohms Kritik zurück. Der CDU-Politiker könne nicht Rechtslücken beklagen und das Ministerium dafür verantwortlich machen, wenn nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft worden seien, sagte ein Sprecher.

Nach einem Bericht des Tagesspiegel waren auch das Potsdamer Innenministerium, Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg und die Polizei nicht von der Entlassung informiert worden. Rautenberg habe diese Gesetzeslücke vor kurzem kritisiert, und das Brandenburger Kabinett habe sich bereits mit dem Fall befasst.

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(dpa)