Die Freilassung eines als gefährlich eingestuften Sexualstraftäters in Brandenburg an der Havel hat eine Debatte um Versäumnisse ausgelöst - und offenbart eine Gesetzeslücke: Eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung konnte bei dem 42-Jährigen nicht angeordnet werden, wie auch schon bei anderen Straftätern in Ostdeutschland.
Der Gewalttäter war am 25. Januar ohne Wissen des Justizministeriums nach elf Jahren Haft entlassen worden. Gut eine Woche befand er sich auf freiem Fuß. Dann ordnete das Amtsgericht der Stadt am Samstag an, dass er bis Dienstag im Polizeigewahrsam bleiben muss.
Schönbohm sieht beim Bundesjustizministerium Versäumnisse (© Foto: dpa)
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Dorthin hatte die Polizei ihn bereits einen Tag vorher gebracht. "Wir haben auf Grund einer Prognose gehandelt, die den Mann weiterhin als gefährlich einschätzt", sagte der Sprecher des Polizeipräsidium Potsdam, Olaf Pokorny.
Das Landgericht Potsdam hatte den 42-Jährigen zu einer langen Haftstrafe verurteilt, weil er zwischen 1992 und 1995 in Falkensee in Brandenburg neun Mädchen gequält und vergewaltigt hat.
Keine Behörde war informiert
Seine Entlassung offenbarte Kommunikationsprobleme zwischen den zuständigen Ministerien und Behörden in Brandenburg. Sie löste außerdem einen Streit zwischen Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) und dem SPD-geführten Bundesjustizministerium aus.
Über die Entlassung des früheren Straftäters am 25. Januar unter Auflagen waren weder das Potsdamer Justizministerium, das Innenministerium noch Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg oder die Polizei informiert. Alle betonten nach einem Bericht des Berliner "Tagesspiegel", dass sie erst am Freitag davon erfahren hätten.
Rautenberg hält den verurteilten Sexualstraftäter wegen dessen Persönlichkeitsentwicklung während der Haftzeit weiter für gefährlich. Er bezeichnete ihn sogar als "tickende Zeitbombe".
Kritik von Schönbohm löste der Umstand aus, dass der 42-Jährige nur wegen einer Gesetzeslücke nach dem Verbüßen der Strafe auf freien Fuß kam. Dazu sagte der Sprecher des Potsdamer Justizministeriums, Thomas Melzer: "Wegen einer Regelungslücke kann das Gesetz nicht auf Straftaten angewendet werden, die von 1990 bis 1995 auf dem Gebiet der neuen Bundesländer begangen wurden."
Justizministerium unter Beschuss
Schönbohm reagierte ungehalten. "Es ist nicht hinnehmbar, dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium die seit langem bekannte Gesetzeslücke bei der nachträglichen Sicherheitsverwahrung immer noch nicht geschlossen hat und deshalb Kinderschänder unter bestimmten Bedingungen frei gelassen werden müssen", monierte er.
Doch das Bundesjustizministerium wies die Kritik umgehend zurück. Es seien nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft worden, sagte Ministeriumssprecher Henning Plöger. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft habe keinen Antrag auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung für den 42-jährigen Mann gestellt. "Wir meinen, dass ein solcher Antrag hätte gestellt werden müssen, und er hätte durchaus Aussicht auf Erfolg gehabt."
Ähnlich hatte sich Bundesjustizministerium Brigitte Zypries (SPD) am 31. Januar in einem Brief an Brandenburgs Ministerpräsidenten Matthias Patzeck (SPD) geäußert.
Weitere Fälle in neuen Bundesländern
Inzwischen wird an einer Gesetzesänderung gearbeitet, die nach Justizangaben möglicherweise bis Ostern beschlossen werden könnte. Das ist auch dringend nötig, denn der Bundesgerichtshof hat unter anderem wegen der fehlenden Gesetzesgrundlage mehrere Gerichtsurteile über die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Tätern wieder aufgehoben.
So wird jetzt ein 40-jähriger Frauenmörder aus Quedlinburg (Sachsen-Anhalt), der im Dezember nach 22 Jahren Haft entlassen wurde, auf unbestimmte Zeit von der Polizei bewacht.
Und im brandenburgischen Cottbus wird am Landgericht an diesem Montag erneut ein Beschluss über einen 40-jährigen Vergewaltiger erwartet. Der Cottbuser, den Gutachter weiterhin als gefährlich einschätzten, war zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, die er bis Ende 2004 verbüßte.
Er ist allerdings schon seit August 2005 unter strengen Auflagen auf freiem Fuß und lebt mit einer Frau und dem gemeinsamen Baby in Hamburg - ohne großes öffentliches Aufsehen.
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(dpa)
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Das Problem ist ja eben, dass ein solcher Kompromiss aus gutem Grund eben nicht geht. Strafe bei erwiesener Schuld --- nichts anderes! Haft auf Verdacht darf es nie (wieder) geben!!! Bestes Beispiel sind doch die tragischen Fälle, in denen vorbestrafte Sexgangster ein ach so tolles Gutachten erstellt bekommen im Sinne von "Ein absolutes Lamm, der tut nie wieder was" - und direkt nach Haftentlassung vergewaltigt und ermordet er ein Kind. Da hatten wir doch mehr als nur einen Fall in den letzten Jahren, oder?!? Und so paradox sich das jetzt anhört: Diese Fälle sind das beste Beispiel für die Notwenigkeit der jetzigen Freilassung... oder zeigen sie etwa nicht, dass man sich auf die Gutachten nicht wirklich verlassen kann??? Und wenn die Gutachten unzuverlässig sind: Wie kann man sie dann zum Anlass nehmen, jemanden seine Freiheit zu nehmen, obwohl er seine Schuld verbüßt hat???
Es darf also keinen Kompromiss geben - eine Lösung aber schon: Warum nicht 30 Jahre Haft für Vergewaltiger??? Fänd ich angemessen und toll und unterstützenswert... und würde Opfer schützen. Wegsperren soll man sie, richtig so! Aber eben nur - und wirklich NUR dann - wenn es ein einschlägiges Gesetz gibt!
In Deutschland gilt das Prinzip: Wem nicht bewiesen werden kann, dass er ein Verbrechen begangen hat, der kann für dieses Verbrechen auch nicht bestraft werden Verdacht reicht nicht!) - Gott sei Dank, denn dieses Prinzip gibt Ihnen und mir und unseren braven Mitbürgern die Garantie nicht eingesperrt zu werden - ich nehme also mal an, dass sich gegen dieses Prinzip wirklich nichts sagen lässt. Ja aber wie kann denn dann jemand wegen einer (eventuell) in Zukunft begangenen Straftat eingesperrt werden (egal ob Zelle oder Anstaltszimmer) - ist es denn möglich jemandem zu beweisen, dass er eine Straftat in der Zukunft begehen wird???
Nein ist es nicht!!! Und deswegen kann man sie nur wegen schon begangener Straftaten 30 statt 11 Jahre wegsperren.... aber nicht einen Tag wegen (eventueller) zukünftiger!!!
Gute Frage. In diesem speziellen Fall sollte man einen Kompromiss finden. Sollte der Haftentlassene wirklich, wie die Gutachter attestieren, noch aeusserst gefaehrlich sein, darf er einfach nicht so ohne weiteres auf die Gesellschaft losgelassen werden. Sollte man ihn wieder zurueck in die Zelle werfen? Das verlangt ja auch keiner. Er koennte in einer Anstalt (schreckliches Wort - ich weiss) untergebracht werden in der er menschenwuerdig leben und behandelt werden kann, da er ja offensicthlich noch ein 'gefaehrliches sexuelles Triebbeduerfnis' aufweist.
Meiner Meinung nach darf es einfach nicht angehen dass das Wohlergehen, die Gesundheit und das Leben Unschuldiger (und in diesem Falle sogar noch Kinder, die sich am wenigsten wehren koennen) als weniger schuetzungsbeduerftig eingestuft werden als die Freiheit eines potenziellen Wiederholungstaeters.
Und noch ein Kommentar zu dem erwaehnten 'nicht perfekten Rechtsstaat' sehr geehrter BOD. Natuerlich wird ein Staat rechtlich niemals perfekt sein - aber genau darum sollte er (der Staat) meiner Meinung nach in einer solchen prekaeren Situation kompromissbereit sein und die Schwaechsten oder potenziellen Opfer so gut als moeglich schuetzen bis eine rechtlich bessere Loesung fuer alle Betroffenen geschaffen wurde. Dieses Scheuklappenverhalten, dass man einfach macht was das momentane Recht vorschreibt - auch wenn, wie es alle Betroffenen zugeben, absolut falsch ist, ist meiner Meinung nach einfach unverantwortlich. Und sollte dann doch der schrecklichstmoegliche Fall eintreten und wieder ein Maedchen vergewaltigt werden, dann hoert man alle wieder laut klagen, 'Ach haetten wir doch....'. Und man verspricht sich gegenseitig es beim naechsten mal anders zu handhaben.... nur leider gibt es fuer das Opfer kein naechstes mal mehr!
Es geht darum, dass eine Person (mag er auch noch so ein abartiger Verbrecher sein) genau deswegen nicht (mehr) in Haft sitzt, weil es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt. Das es eben diese gesetzliche Grundlage nicht gibt ist das schreckliche an dem Fall (und der Skandal, für den Entscheidungsträger zur Rechnung gezogen werden müssen!) - nicht, dass die Behörden nach der Rechtslage handeln (auch wenn diese Handlung - ihn freizulassen - subjektiv noch so falsch sein mag)!
Unsere bestehende Rechtsordnung mag nicht perfekt sein und mag Lücken haben - sie ist aber nunmal die einzige, die wir haben und somit auch die beste. Sich darüber hinwegzusetzen ließe nur eine Option offen: Wir finden einen Weg, festzulegen, wann und wie man die bestehende Rechtslage brechen darf. Aber wo sind die Grenzen??? Wann darf man Menschen einsperren, ohne das ein demokratisch legitimierter Gesetzgeber ZUVOR ein Gesetz erlassen hat, unter dessen Tatbestand dieser Mensch fällt???
Wir haben seit fast 60 Jahren unser derzeitiges Rechtssystem, dass ALLE staatliche Gewalt konsequent und eben OHNE Ausnahme an Recht und Gesetz bindet. Wenn wir das mit dem Rechtssystem vergleichen, das Richtern wie Roland Freisler es ermöglicht hat, ohne Wahrung der Rechtsgrundsätze über das Schicksal von Menschen zu entscheiden, muss ich sagen: Wir haben Lücken, keine Frage - aber insgesamt ist unser System eines, dass es sich zu verteidigen lohnt. Auch wenn der Preis wie jetzt wieder verdammt hoch ist.
Ich lebe lieber in einem Rechtsstaat, der vielleicht manchmal Lücken aufweist, anstatt unter einem Willkürregime, in der es eine Instanz über dem geltenden Recht gibt. Und ich würde das nicht als Bürokratendenken bezeichnen... ich würde das als Freiheit bezeichnen. Und nein, man kann keine klare Linie ziehen zwischen "erlaubter Willkür" und "unerlaubter Willkür"... hat bislang in der Geschichte noch keine einzige Kultur geschafft. Wenn Sie einen Vorschlag haben: Ich wäre glücklich ihn zu hören. Bis dahin möchte ich aber weiterhin im (nicht perfekten) Rechtsstaat wohnen bleiben...
Du schreibst: "Und deswegen steht es ausser Zweifel, dass man in diesem Fall in den sauren Apfel beißen muss und selbst "tickende Zeitbomben" nach Verbüßung ihrer Haftstrafe wieder auf freien Fuß lassen muß - so schade und schrecklich das auch sein mag."
Wuerdest du dich berreit erklaeren und das den Elterns des naechsten Vergewaltigungsopfer zu sagen? 'Schade' dass das passiert!! Es ist das perverse an deiner Aussage, dass das individuelle Recht eines Kriminellen (und wir reden hier nicht von einem der Kaugummi gstohlen hat) wichtiger ist als der Schutz der Gesellschaft, dass mir eine Gaensehaut gibt. Diese Art von Buerokratendenken kann Menschenleben kosten.
Armes Deutschland!
Eines muss klargestellt bleiben: Schuld und Fehler liegen hier bei den deutschen Behörden und der Politik. Die Behörden haben - zumindest laut Bundesjustizministerium - nicht mal alles versucht, den Straftäter weiter in Haft zu behalten. Weshalb nicht, ist zu klären. Die Politik hat es versäumt - nicht erst jetzt, sondern schon vor Jahren - Gesetze zu erlassen, die eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung bei vermuteter weiterbestehender Gefährlichkeit zulässt.
Die Schuld liegt jedoch nicht bei den Entscheidungsträgern, die einer Freilassung zustimmen mussten. Sie hatten sich an bestehende Gesetze halten müssen und dies auch getan. Wer das jetzt verurteilt und populistische Forderungen nach einer Einbehaltung des Gefangenen ohne entsprechende Gesetzesgrundlage fordert, der bewegt sich ganz gefährlich in eine Richtung, die zuletzt unter den Verbrecherregiemen von NSDAP und SED eingeschlagen worden war: Die Mißachtung des Grundsatzes, dass JEGLICHE staatliche (Eingriffs-)Gewalt an bestehendes Recht und Gesetz geknüpft sein muss.
Wenn die rechtliche Lage also wirklich keine Einbehaltung des Häftlings rechtfertigt, so ist er freizulassen. Dass das ein Problem ist, ist unbestritten - ebenso, dass die Gefahrensituation für die anderen Bürger unannehmbar ist. Die Gefahr für den Bürger, der von einem Staat ausgehen würde, der bei so massiven Eingriffen wie der persönlichen Freiheit ohne Gesetzesgrundlage willkür walten lassen kann, wäre jedoch weit größer. Und deswegen steht es ausser Zweifel, dass man in diesem Fall in den sauren Apfel beißen muss und selbst "tickende Zeitbomben" nach Verbüßung ihrer Haftstrafe wieder auf freien Fuß lassen muß - so schade und schrecklich das auch sein mag.
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