Interessanter ist der Hinweis aufs Kriegsvölkerrecht. In den letzten Monaten des Krieges haben vor allem SSTruppen ihre Stellungen systematisch in zivilen Zielen genommen, in Krankenhäusern, Lazaretten, Schulen, selbst in Kirchen, um die vorrückenden Alliierten zu zwingen, Massaker an der Zivilbevölkerung zu begehen; eine Taktik der zivilen Schutzschilde, die in den letzten Kriegen der Jugoslawen und Saddam Husseins wiederauflebte.

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Im Übrigen hatte die deutsche Führung vom ersten Kriegstag 1939 an vor aller Welt nicht den geringsten Zweifel daran gelassen, dass sie nicht gesonnen sei, irgendeine Bestimmung des Kriegsvölkerrechts zu respektieren. Und während man im Westen eine Zeitlang halbwegs korrekt vorging, wurde der Krieg in Polen wie später in Russland, auf dem Balkan und in Italien ohne kriegsrechtliche Einschränkungen geführt.

Dass diese Verachtung fürs Kriegsvölkerrecht keine Sache allein der nationalsozialistischen Führung war, zeigt die erst jüngst erforschte Vorgeschichte. Die Haager Landkriegsordnung von 1908 wurde im deutschen Heer nur widerwillig und unwirksam eingeschärft, was zu jenen Gräueln an der belgischen und französischen Bevölkerung beitrug, denen im August 1914 6500 Zivilisten, Frauen, Kinder und Greise zum Opfer fielen.

Flächendeckende Radierung

Dieses lange verdrängte Kapitel deutscher Kriegsgeschichte wurde von den britischen Historikern John Horne und Alan Kramer so gründlich wie unaufgeregt erforscht. Der folgende Weltkrieg brachte nur weitere Verrohung. Mit dem in der Öffentlichkeit breit diskutierten und unterstützten unbegrenzten U-Boot-Krieg von 1917 wurde das Verhungern ungezählter englischer Zivilisten angestrebt - wenn auch ohne Erfolg.

Als nach dem Ersten Weltkrieg aufgrund einer Bestimmung des Versailler Vertrages die Marodeure vom August 1914 in Belgien und die U-Boot-Kommandanten, die gezielt zivile Schiffe versenkt hatten, vor dem Leipziger Reichsgericht angeklagt wurden, kam es in den meisten Fällen gar nicht zum Prozess.

Die wenigen Verurteilungen führten lediglich zu Bagatellstrafen. Begleitet waren diese Vorgänge von einer breiten Hetze gegen das Kriegsvölkerrecht (wie gegen das Völkerrecht insgesamt) in der deutschen Rechtswissenschaft. Mit dem Austritt aus dem Völkerbund hat das Dritte Reich dann ohnehin klar gemacht, dass es nicht bereit war, sich an internationale Vereinbarungen irgendwelcher Art zu binden. Vor allem die Verachtung fürs moderne Kriegsrecht beim deutschen Militär wie in der Gesellschaft konnte im Frühjahr 1945 also bereits auf eine dreißigjährige solide Tradition zurückblicken.

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