Böhmermann-Urteil:Flat & Unflat

Das Gericht in Hamburg windet sich, dabei hätte es urteilen sollen.

Von Heribert Prantl

Das Hamburger Urteil in Sachen Erdoğan/Böhmermann ist Unsinn. Man kann so einen Text, der sich Gedicht nennt, nur entweder ganz verbieten oder gar nicht - aber nicht halb oder passagenweise. Es handelt sich ja nicht um ein Buch, bei dem man Absätze schwärzen lassen kann; das Buch verliert dadurch seine Substanz nicht. Ein Kurztext wird durch ein teilweises Verbot so verstümmelt, dass er nicht mehr zu verstehen ist.

In Böhmermanns ziemlich dahingeschmiertem satirischen Text wird Erdoğan unter anderem Sex mit Tieren unterstellt. Strafrechtlich hat Böhmermann schon nichts mehr zu befürchten, die Bestrafung wegen Beleidigung wurde abgelehnt. Jetzt geht es um das Zivilrecht, um Unterlassung also, um ein Verbot der Wiederholung der Schmähkritik. Man kann der Meinung sein, dass sich auch ein so schlimmer Finger wie Erdoğan nicht alles gefallen lassen muss; Recht geht ja nicht danach, ob einem der Kläger sympathisch ist oder nicht. In dem Fall müsste das ganze Gedicht verboten werden. Man kann aber auch mit gutem Grund der Meinung sein, dass die Schmähkritik eine Art Notwehr ist gegen einen Staatschef, der in seinem Land die Meinungsfreiheit brutal unterdrückt. In diesem Fall muss das ganze Gedicht erlaubt bleiben.

Das Urteil wurde vom Landgericht Hamburg gesprochen. Es windet sich wie ein Aal. Die nächste Instanz sollte sich nicht winden, sondern urteilen.

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