BND-Affäre:Vorschläge zu den Listen

Wer darf die BND-Unterlagen mit den Suchbegriffen einsehen? Ein Ermittlungsbeauftragter oder doch die Obleute der Fraktionen? Das soll nun der Bundestag entscheiden, sagt Vizekanzler Gabriel.

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen in der BND-Affäre liegt nach Worten von SPD-Chef Sigmar Gabriel beim Bundestag. Der Vizekanzler verwies im ZDF auf mehrere Vorschläge, wie in BND-Unterlagen Einsicht genommen werden könne. Möglich seien ein Ermittlungsbeauftragter oder die Offenlegung der Liste mit Suchbegriffen nur für die Obleute der Fraktionen. "Mir ist das beides recht", sagte Gabriel. "Das muss das Parlament entscheiden." Gabriel widersprach Darstellungen, wonach SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi dem Kanzleramt ein Ultimatum gesetzt habe, einen Vorschlag zu unterbreiten. Fahimi habe nur die Erwartung im Sinne einer Vermutung geäußert, dass in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages Anfang Juni entschieden werde. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, hielt der SPD eine verwirrende Taktik vor. " Erst poltert Frau Fahimi los. Dann korrigiert Herr Gabriel öffentlich seine Generalsekretärin."

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