BKA-Gesetz:Zum Schein auch Spähangriff

Genug ist nicht genug, scheint das Motto der neuen Sicherheitspolitik zu sein. Deswegen haben Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries in aller Heimlichkeit den Großen Spähangriff beschlossen. Gut, dass er nicht Gesetz werden wird.

Helmut Kerscher

Eines muss man den Ministern Schäuble und Zypries lassen: Den Trend zur Heimlichkeit staatlicher Ermittlungen haben sie konsequent fortgesetzt, ja sogar auf ihr eigenes Vorgehen ausgeweitet.

Heimlich, still und leise haben sie zur Überraschung von Freund und Feind den Großen Spähangriff in den Entwurf des BKA-Gesetzes gemogelt. Nach dem heimlichen Abhören von Telefongesprächen, dem heimlichen Großen Lauschangriff auf Wohnungen und der heimlichen Online-Durchsuchung soll nun auch noch der, selbstverständlich heimliche, Große Spähangriff kommen.

Er wird aber nicht Gesetz werden. Die Überrumpelung bewirkt zum Ersten nur eine Verzögerung der weit gefächerten Kritik an der Totalüberwachung. Zum Zweiten wäre sie kaum ohne eine Änderung des Grundgesetzes zu haben, für die es keine Mehrheit geben wird. Und zum Dritten kann niemand ernsthaft glauben, dass der Große Spähangriff eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht überstehen würde.

Die Serie der Entscheidungen gegen heimliche staatliche Eingriffe in das Leben der Bürger spricht eine klare Sprache - etwa das Urteil gegen den Lauschangriff vor vier Jahren. Wie soll das Postulat erfüllt werden, es müsse einen "Kernbereich privater Lebensgestaltung" geben? Durch das ferngesteuerte Abstellen der Mini-Kameras, wenn sich jemand auszieht?

Nein, der Spähangriff ist wohl nur die taktische Manövriermasse, die seine Erfinder unter Vorspiegelung angeblicher Kompromissbereitschaft wieder zurückziehen. Ein bisschen so wie bei Lidl. Wirklich erschreckend an diesem Vorstoß ist der Beweis, dass die neue Sicherheitspolitik einem Motto folgt: Genug ist nicht genug!

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