BKA-Gesetz:Staat macht Journalisten zu Hilfspolizisten

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Attacke auf die Pressefreiheit: Ein neues BKA-Gesetz höhlt den Schutz von Informanten aus.

Hans-Jürgen Jakobs

Bei vielen politischen Fragen sind sich die Parteien der großen Koalition uneins, aber wenn es um die Innere Sicherheit geht, werden Union und SPD gemeinsam forsch. Am 15. September hört der Innenausschuss des Bundestages elf Sachverständige zum umstrittenen neuen BKA-Gesetz (Bundestagsdrucksache 16/9588) an - ein Vorhaben, das die Lage der Presse und ihrer Informanten gefährdet.

Bundeskanzlerin Angela Merkel vor Journalisten bei der Bundespressekonferenz in Berlin (Foto: Foto: ddp)

Neue Regeln zum Zeugnisverweigerungsrecht würden dem Bundeskriminalamt (BKA) "Rechte einräumen, die weit über alles bisher Bekannte hinausgehen" , sagt die auf Medienpolitik spezialisierte Hamburger Presseanwältin Dorothee Bölke in der Zeitschrift Mediummagazin: "Das Gesetz hebelt den Informatenschutz aus." Wenn das BKA ermittle, müsse demnach die Pressefreiheit zurücktreten.

Medienvertreter gehören bei der Anhörung im Bundestag seltsamerweise nicht zu den geladenen Experten - obwohl mit dem Gesetz der Schutz von Presseinformanten abermals verschlechtert werden soll. Fahnder können künftig die Herausgabe von Recherchematerial verlangen - und das sollen sie notfalls mit Zwangsgeld, Beugehaft und Redaktionsdurchsuchungen durchsetzen können. "Der Journalist wird so wider Willen zum Hilfspolizisten", schreibt Mediummagazin.

Pressefreiheit in Gefahr

"Mit dem Entwurf schleift die Bundesregierung den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Journalisten. Die Pressefreiheit gerät durch die stetig ausgeweiteten Überwachungsmaßnahmen immer weiter in Gefahr. Wenn Informanten nicht mehr sicher sein können, dass ihre Kommunikation mit Journalisten vertraulich bleibt, wird die Pressefreiheit untergraben", erklärt Gisela Piltz, die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, in der Journalisten-Zeitschrift.

Seit Anfang des Jahres existieren zwei Klassen von Berufsgeheimnisträgern. Abgeordnete und Seelsorger können ihre Quellen und Kontaktleute geheimhalten. Sie dürfen auch nicht von Fahndern ausspioniert werden (Telefon, E-Mails). Anders ist die Lage bei Journalisten, Ärzten und Anwälten: Sie können zwar ebenfalls über Informanten, Patienten und Mandanten schweigen, dürfen beispielsweise aber abgehört werden, wenn es um die Aufklärung einer Straftat "von erheblicher Bedeutung" geht. Das erlaubt Paragraf 160 a der Strafprozessordnung (StPO).

Das geplante BKA-Gesetz gehe in der Einschränkung aber deutlich weiter, findet die Juristin Bölke. So sei zum einen keine Rede mehr davon, dass Ermittlungsmaßnahmen gegen Journalisten nur bei sehr schweren Straftaten durchgeführt werden dürften - es werde einfach unterstellt, dass BKA-Ermittlungen per se Straftaten von erheblicher Bedeutung betreffen. Zum anderen darf das BKA selbst abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung und dem Geheimhaltungsinteresse des Journalisten an seinen Informationen. "Wie werden solche Entscheidungen wohl ausgehen?" fragt Bölke.

Der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes hat bereits das Kabinett und die erste Lesung im Bundestag überstanden.

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