Der Bundesrat lehnt das umstrittene BKA-Gesetz ab. Auch Polizeigewerkschafts-Chef Wendt kritisiert das Vorhaben der Regierung, die nun den Vermittlungsausschuss einschaltetet.

Die Bundesregierung will sich mit dem Nein des Bundesrates zum BKA-Gesetz nicht abfinden: Jetzt bereitet sie die Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Das teilte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg mit.

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Der Bundesrat hat dem BKA-Gesetz nicht zugestimmt. (© Foto: dpa)

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Unmittelbar nach dem Beschluss des Bundesrates, den bisherigen Gesetzentwurf abzulehnen, haben demnach Gespräche begonnen, diese Kabinettsentscheidung vorzubereiten. Sie soll laut Steg am kommenden Mittwoch (3. Dezember) im Kabinett getroffen werden, damit der Gesetzgebungsprozess zügig weiter gehen könne.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), gibt sich optimistisch: Er hofft auf eine Zustimmung zum BKA-Gesetz noch in diesem Jahr.

Schönbohm habe in der Debatte im Bundesrat betont, dass das umstrittene Gesetz "dringend gebraucht" werde. Der Minister sehe "ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den Ländern". Trotz ihres Streits über das Gesetz hatten die Innenminister in Potsdam bei ihrer jüngsten Konferenz noch gute Chancen für das Vorhaben gesehen.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, begrüßte die ablehnende Haltung des Bundesrats zum BKA-Gesetz. "Die Entscheidung ist erst einmal richtig. Das Gesetz durfte in dieser Form den Bundesrat nicht passieren", sagte Wendt zu sueddeutsche.de.

Die Polizeigewerkschaft teile die Meinung der Kritiker, die sagen: BKA-Gesetz Ja, aber es ist schlecht gemacht und muss deshalb korrigiert werden. "Diese großkoalitionäre Arroganz, mit der da ans Werk gegangen wurde, nach dem Motto: Die Länder haben gefälligst zuzustimmen, wenn wir uns was ausgedacht haben hier im großen Bundestag, die war schon schwer zu ertragen", so Wendt.

Neben der sogenannten BKA-Selbstkontrolle nannte Wendt auch die willkürliche Ausklammerung bestimmter Berufsgruppen bei Online-Durchsuchungen als Schwachstellen des BKA-Gesetzes. Dass das Gesetz jetzt nochmal bearbeitet wird, sei also "bitter nötig".

Die Liste der Sicherheitsgesetze, die vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurden, sei schon lang genug. "13 oder 14 sind es, glaube ich. Das reicht mir eigentlich", sagte der Polizeigewerkschaftler. Das BKA-Gesetz müsse von Anfang an verfassungskonform sein. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

SPD-Politiker in den Ländern signalisierten Einlenken, wenn im Vermittlungsverfahren ein Kompromiss gefunden wird. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), ging davon aus, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Dieser werde das Problem recht schnell lösen können.

Zuvor war das umstrittene BKA-Gesetz im Bundesrat vorerst gescheitert. Bei der Abstimmung über das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz kam wegen zahlreicher Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit zustande.

Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich keine Mehrheit. Es liegt jetzt an der Bundesregierung oder dem Bundestag, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, um doch noch einen Kompromiss zu erzielen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warb im Bundesrat nochmals nachdrücklich für das Gesetz. Damit soll das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorbekämpfung neue Kompetenzen erhalten und erstmals auch vorbeugend ermitteln dürfen.

Hauptstreitpunkte sind die im Eilfall auch ohne richterliche Anordnung vorgesehenen Online-Durchsuchungen von Computern und das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten.

Die im Bundesrat zunächst sicher geglaubte knappe Mehrheit war hinfällig geworden, nachdem sich in den Ländern nach FDP, Grünen und Linken auch SPD-Politiker gegen das Gesetz stellten. Wenn sich Koalitionen nicht einigen, müssen sich die Landesregierungen enthalten, was im Bundesrat als Nein gewertet wird.

In Bayern sorgt das Nein der FDP zu den geplanten zusätzlichen Befugnissen des Bundeskriminalamtes (BKA) im Anti-Terror-Kampf in der schwarz-gelben Koalition weiter für Ärger.

CSU-Generalsekretär Karl-Theodor zu Guttenberg kritisierte im Bayerischen Rundfunk, die FDP lasse hier das erforderliche "hohe Maß an Verantwortung" vermissen. Die CSU halte das BKA-Gesetz "für notwendig".

Bayerns FDP-Fraktionschef Thomas Hacker entgegnete, es gehe hierbei "um ein Thema, das massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift". Deshalb sei "eine sorgsame Auseinandersetzung zwischen den unterschiedlichen politischen Positionen geboten" - und keine "öffentlich vorgetragene Maßregelung, die überdies noch an der Sache vorbeigeht".

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(AFP/dpa/ddp-bay/ap/akh/bica)