Von Stefan Braun und Annette Ramelsberger

Nach langem Streit haben Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries den Weg für die Online-Durchsuchungen frei gemacht. Die Grünen sprechen von "Gift für den Rechtsstaat".

Nach monatelangem Streit haben sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf die Reform des Bundeskriminalamtes (BKA) geeinigt. Das BKA-Gesetz sieht auch den Einsatz der Online-Durchsuchung von Computern im Kampf gegen Terrorverdächtige vor. Die Einigung zwischen den beiden Ministern sieht vor, dass diese Durchsuchung von Privat-Computern als Teil der Terrorismusbekämpfung nur in sehr schweren Fällen eingesetzt und nur über das Internet durchgeführt werden darf. Ein heimliches Betreten der Wohnung, um den Computer selbst zu manipulieren, soll verboten bleiben.

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Die Verständigung war möglich geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Februar Online-Durchsuchungen grundsätzlich erlaubt hatte, wenn es um "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben gehe oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sei.

Bis zuletzt umstritten war die Frage, ob es den Ermittlern auch erlaubt sein sollte, in Wohnungen einzudringen, um Computer für die Online-Durchsuchung zu präparieren. Diese Möglichkeit ist jetzt auf Wunsch der SPD vom Tisch. Wie ein Sprecher Schäubles sagte, orientiert sich die jetzt gefundene Einigung streng an den Vorgaben der jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichts.

Das Innenministerium geht davon aus, dass das Gesetz nun noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden kann. Wann das Gesetz allerdings verabschiedet wird, ist noch unklar. Aus dem Justizministerium war bereits vor Wochen darauf hingewiesen worden, dass selbst bei einer sehr schnellen Einigung das Gesetz nicht vor Ende des Jahres in Kraft treten kann. Zypries wollte sich nicht zu der vom Innenministerium verkündeten Einigung äußern.

Die Frage der heimlichen Ausspähung der Wohnung von Terrorverdächtigen ist jedoch nicht aus der Welt. Sie soll nun auf der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern an diesem Donnerstag zur Sprache kommen. Dort solle darüber diskutiert werden, ob es "fachlich" notwendig sei, dafür eine "gesetzliche Grundlage" zu schaffen, sagte Schäubles Sprecher.

Dabei gehe es nicht nur um Online-Durchsuchungen, sondern um das sogenannte Ausspähen einer Wohnung. Polizisten hatten diese Forderungen nach dem Zugriff im Sauerland-Terrorfall erhoben. Im September vergangenen Jahres hatten drei Terrorverdächtige zwölf Fässer Chemikalien gehortet und eines davon in eine Wohnung im Sauerland gebracht, um daraus eine Bombe zu bauen. Die Polizei konnte jedoch lange nicht erkennen, was die drei Verdächtigen in der Wohnung trieben. Innenstaatssekretär August Hanning hatte darauf hin gefordert, auch das heimliche Ausspähen solcher Terrorverdächtiger müsse möglich sein. Das Ansinnen gilt aber derzeit nicht als durchsetzbar.

Erste Kritik an der Einigung kam bereits von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU): "Warum das Betreten der Wohnung ausgeschlossen sein soll, leuchtet mir nicht ein", sagte sie. Wenn es zur Installation eines Trojaners unbedingt notwendig sei, müsse das selbstverständlich mit Genehmigung eines Richters geschehen können. "Hier wird man nachbessern müssen." Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, das Vorhaben sei "Gift für den Rechtsstaat".

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(SZ vom 16.4.2008/beu)