BKA-Gesetz:Das BKA wird zur Anti-Terror-Polizei

Der Bundestag hat das umstrittene BKA-Gesetz verabschiedet. Das Bundeskriminalamt bekommt dadurch neue Befugnisse zur Terrorabwehr.

Peter Blechschmidt

Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält weitreichende Kompetenzen zur vorbeugenden Bekämpfung des Terrorismus. So dürfen BKA-Beamte bei Terrorverdacht Wohnungen mit Kameras und Mikrofonen überwachen und Computer online durchsuchen.

BKA-Gesetz: Laut Innenminister Wolfgang Schäuble entspreche das neue BKA-Gesetz "zu hundert Prozent dem Grundgesetz".

Laut Innenminister Wolfgang Schäuble entspreche das neue BKA-Gesetz "zu hundert Prozent dem Grundgesetz".

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Das Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger - etwa von Ärzten - wird stark eingeschränkt. Bei der abschließenden Beratung des BKA-Gesetzes prallten im Bundestag die Gegensätze zwischen Koalition und Opposition hart aufeinander. FDP, Linkspartei und Grüne lehnten das Gesetz geschlossen ab; FDP- und Grünen-Politiker kündigten eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wies die Bedenken der Opposition zurück und erklärte, das Gesetz entspreche "zu hundert Prozent dem Grundgesetz". "Wir wissen, was die Verfassung erlaubt und was sie nicht erlaubt, und wir halten uns peinlich genau daran", hatte Schäuble schon im Vorfeld der Debatte gesagt. Das BKA erhalte nur Befugnisse, welche die Landespolizeibehörden schon seit Jahren hätten.

Die neuen Vorschriften gehen nach Angaben der Rechts- und Innenpolitiker der Koalition auf Erkenntnisse bei den Ermittlungen gegen die sogenannte Sauerland-Gruppe zurück. Drei Islamisten waren im Spätsommer vorigen Jahres im Sauerland verhaftet worden, bevor sie eine Bombe bauen konnten.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte, bis heute habe das BKA die verschlüsselten Computer-Daten der Sauerland-Gruppe nicht entziffern können. Das zeige die Notwendigkeit der Online-Durchsuchung.

Uhl warf der FDP Mangel an Glaubwürdigkeit vor, weil sie im Koalitionsvertrag mit der CSU in Bayern der Online-Durchsuchung in engen Grenzen zugestimmt habe. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz wertete das Gesetz als schweren Eingriff in Grundrechte. Diese seien das Herz der Verfassung. "Mit dem BKA-Gesetz führt die Bundesregierung eine Operation am offenen Herzen durch und nimmt einen Herzstillstand dabei billigend in Kauf", erklärte Piltz.

Wolfgang Neskovic von der Linkspartei sprach am Rande der Debatte von der Aufwertung des BKA zu einer "Superspitzelbehörde, die alles weiß und alles darf". Die SPD habe sich als rechtsstaatlich unzuverlässig erwiesen, indem sie ein "in Teilen verfassungswidriges" Gesetz unterstütze, mit dem die Regierung ein elementares Prinzip der Demokratie verrate: "Im Zweifel für die Freiheit."

Für die Grünen sagte deren Innen-Experten Wolfgang Wieland, der Kernbereich privater Lebensführung sei nicht genügend geschützt. Die Schwellen, von denen an das BKA tätig werden dürfe, seien zu niedrig. Statt einer nur konkreten müsse eine dringende Gefahr vorausgesetzt werden, forderte er. Es dürften zum Beispiel nicht nur Hinweise reichen, dass zum Terror bereite junge Männer aus pakistanischen Ausbildungslagern zurückkehren wollten, sondern sie müssten tatsächlich eingereist sein.

Auch Organisationen von Anwälten, Journalisten und Medizinern bekräftigten ihre Ablehnung des BKA-Gesetzes. Sie kritisieren vor allem, dass nur noch bestimmte Gruppen wie Strafverteidiger vor Abhörmaßnahmen geschützt sind, und befürchten eine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zu Patienten und Informanten

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