Das BKA-Gesetz ist kein Segen. Im Gegenteil. Wer immer das Gesetz zum Scheitern bringt: Er macht sich verdient um den Rechtsstaat.
Gegen das BKA-Gesetz ist viel zu sagen - so viel, dass es ein Segen ist, wenn es nicht zustande kommt. Es stimmt nicht, dass dieses Gesetz die Privat- und Intimsphäre schützt so gut es nur geht. Im Gegenteil: Noch nie gab es in der Bundesrepublik so weitreichende Möglichkeiten zur Rundum-Überwachung des Bürgers, wie sie auf der Basis dieses Gesetzes möglich werden.
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Es stimmt auch nicht, dass dieses Gesetz penibel mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgeht. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber lässt Grundrechtseingriffe erst einmal auf breiter Front zu und glaubt, es reiche aus, wenn diese Eingriffe später von vielen Leuten besichtigt und kontrolliert werden. So hat sich Karlsruhe den Grundrechtsschutz nicht vorgestellt.
Das BKA-Gesetz ist rechtstechnisch miserabel; und inhaltlich ist nicht nur eine Beleidigung der Bürger, sondern auch eine Zumutung für die Beamten und Richter, die es anwenden sollen. Es regelt die Voraussetzungen für Spähangriff, Lauschangriff und den heimlichen staatlichen Zugriff auf Computersysteme so verschieden, dass man den Eindruck haben kann, der Gesetzgeber habe nicht gedacht, sondern gewürfelt.
Man braucht zwei Semester Rechtsunterricht, um die unterschiedlichen Anforderungen an vergleichbare tiefe Grundrechtseingriffe zu kapieren. Und wenn man sie kapiert hat, weiß man: Hier rollt ein Gesetz wie ein Panzer über Zeugnisverweigerungsrechte hinweg. Das Berufsgeheimnis der Vertrauensberufe gilt nicht mehr viel und die Privatsphäre aller Bürger fast nichts.
Die Online-Durchsuchung von privaten Computern ist zudem ein betrügerisches Vorhaben. Die Gesetzesmacher haben so getan, als handele es sich um ein wirksames Mittel gegen den Terrorismus. Das ist bewusste Irreführung des Publikums.
Jeder Computer-Fachmann weiß, dass es nicht schwer ist, sich vor dem staatlichen Online-Zugriff zu schützen; das haben auch BKA-Vertreter schon einräumen müssen. Es genügt beispielsweise, als Betriebssystem eine Linux-Variante zu wählen, die sich von CD-Rom starten lässt. Bei so einem schreibgeschützten Datenträger laufen alle Versuche dauerhafter Infiltration ins Leere.
Wem zugetraut wird, dass er Anschläge vom Zuschnitt des 11. September logistisch abwickeln kann, der ist gewiss nicht zu blöd, sich technisch gegen die staatliche Computer-Durchsuchung zu schützen. Wirksam ist diese Maßnahme also nur gegen virtuelle Eierdiebe vom Schlage eines kleinen E-Bay-Betrügers. Angesichts dessen ist die Online-Duchsuchung unzuässig, weil unverhältnismäßig. Sie muß gestrichen werden.
Jeder, der dafür sorgt, dass das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung scheitert, begeht eine gute Tat. Er schafft die Voraussetzung dafür, dass die Vorschriften im Vermittlungssausschuß generalüberholt werden können. Wer im Bundesrat gegen das BKA-Gesetz stimmt, macht sich verdient um den Rechtsstaat. Und er bringt dem Grundgesetz ein schönes Geschenk zum sechzigsten Jubiläum.
2005 wurde die Libanesin Gazale Salame abgeschoben, ihr Mann und zwei Töchter blieben in Hildesheim – dort gibt es Protest gegen den Kindesentzug. Jetzt lesen ...
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(SZ vom 18.11.2008/hai)
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Weder Herr Schäuble noch die grau-schwarzen Hintermänner haben bisher auch nur EINEN EINZIGEN Beweis dafür geliefert, warum die zu beschließenden Maßnahmen sinnhaft, verhältnismäßig, oder auch nur notwendig wären. Es ist eine Diffamierung eden Gegenernvorzuwerfen, diese würden das Grundgesetz diffamieren. Gerade das Gegenteil ist der Fall! Mit NULL-Argumenten werden Dinge gefordert, die erheblich in Grundrechte und die gesamte Demokratie zerstörerisch eingreifen.
Ich möchte beispielsweise auch endlich mal wissen, wer Herrn Schäuble diesen Unsinn einflüstert. Welche Interessen diese Hintermänner möglicherweise haben. Verkaufen diese Überwachungstechnik, oder sind sonst mit dieser Branche verknüpft? Das gab und gibt es alles schon! Nachweisbar und belegbar in Italien und Griechenland. (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/11/11818/1.html)
Viel Spass jetzt ersmal beim lesen UND Verstehen!
Dass dieser Prantl-Kommentar nicht in einem dubiosen Blog, sondern von der seriösen SZ publiziert wird, ist ein Trauerspiel.
Hauptsache dem Affen Zucker geben - was zählen da Fakten. Fakt ist z.B., dass aufgrund des BKA-Gesetzes niemals der Compuer von Eierdieben geentert werden darf.
Wenn unsere Behörden wirklich so finstere Überwachungs-Wahnsinnige wären, würden sie die Überwachung einfach nach Lust und Laune praktizieren. In einem echten Überwachungsstaat gibt es keine demokratische Gesetzgebung und schon gar keine öffentliche Diskussion über Art und Umfang von behördlichen Eingriffsbefugnissen.
Hört bitte auf mit der Diffamierungstour!
Wer in der Lage ist, eine Festplatte auszuspionieren, ist auch imstande, darüber hinaus zu manipulieren. Nachdem die Kontrolle den Spitzeln überantwortet wird, ist die Beweiskraft der recherchierten Ergebnisse mit Null anzunehmen. Welches Gericht solcherart ermittelten Beweisen folgt, ist locker 60 Jahre zu spät dran.
Eine drückend-beeindruckende Fiktion hat der Film "Staatsfeind Nr. 1" illustriert. Zur Wirklichkeit hier und heute gehört, daß der Staatsfeind Nr 1. - im Sinne der Verfassung - im Rollstuhl unterwegs ist.
Hi El,
hatte mich schon gewundert, warum ihr kluger Beitrag zur Bedeutung des Bundesrates so viele rote Bewertungen bekommen hat ... vermutlich nur, weil nicht ausdrücklich drin stand, dass das BKA-Gesetz Mist ist. Als Dank für den Fingerzeig habe ich auf "grün" geklickt, aber es kam eine weitere rote Bewertung raus ... vermutlich ein erster Gegen-Virus. ;-)
Apropos Virus: Was passiert eigentlich, wenn ein zukünftiger Virenscanner einen solchen "Lauschangriff" bemerkt und unterbindet ? Macht man sich dann strafbar, oder zumindest schwer verdächtig ? Na, herrlich ... NAV, die Achse des Bösen. :-)
dww
"Jeder, der dafür sorgt, dass das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung scheitert, begeht eine gute Tat."
Lieber Herr Prantl, das sehe ich genauso, und daher wäre es schön, noch ein, zwei, drei Redakteure einzustellen, damit die Kommentar-Funktion auch nach 19h und am Wochenende moderiert funktioniert.
Es wird zwar hier und da ein bißchen Unfug betrieben, aber allgemein läßt sich sagen, daß die Möglichkeit der Kommentierung einzelner Artikel durch die Leser der Qualität der SZ-online durchaus nicht schadet - man ist oft geneigt, das Gegenteil zu behaupten.
Wo und wann immer der Bürger die Möglichkeit erhält, (frei und potentiell öffentlich) Stellung zu beziehen, aufzuklären, wird der Demokratie ein Gefallen getan. Das sollte ganz in Ihrem Sinne sein.
Paging