BKA-Gesetz auf der Kippe:Einen Orden für den Bundesrat

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Das BKA-Gesetz ist kein Segen. Im Gegenteil. Wer immer das Gesetz zum Scheitern bringt: Er macht sich verdient um den Rechtsstaat.

Heribert Prantl

Gegen das BKA-Gesetz ist viel zu sagen - so viel, dass es ein Segen ist, wenn es nicht zustande kommt. Es stimmt nicht, dass dieses Gesetz die Privat- und Intimsphäre schützt so gut es nur geht. Im Gegenteil: Noch nie gab es in der Bundesrepublik so weitreichende Möglichkeiten zur Rundum-Überwachung des Bürgers, wie sie auf der Basis dieses Gesetzes möglich werden.

Es stimmt auch nicht, dass dieses Gesetz penibel mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgeht. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber lässt Grundrechtseingriffe erst einmal auf breiter Front zu und glaubt, es reiche aus, wenn diese Eingriffe später von vielen Leuten besichtigt und kontrolliert werden. So hat sich Karlsruhe den Grundrechtsschutz nicht vorgestellt.

Das BKA-Gesetz ist rechtstechnisch miserabel; und inhaltlich ist nicht nur eine Beleidigung der Bürger, sondern auch eine Zumutung für die Beamten und Richter, die es anwenden sollen. Es regelt die Voraussetzungen für Spähangriff, Lauschangriff und den heimlichen staatlichen Zugriff auf Computersysteme so verschieden, dass man den Eindruck haben kann, der Gesetzgeber habe nicht gedacht, sondern gewürfelt.

Man braucht zwei Semester Rechtsunterricht, um die unterschiedlichen Anforderungen an vergleichbare tiefe Grundrechtseingriffe zu kapieren. Und wenn man sie kapiert hat, weiß man: Hier rollt ein Gesetz wie ein Panzer über Zeugnisverweigerungsrechte hinweg. Das Berufsgeheimnis der Vertrauensberufe gilt nicht mehr viel und die Privatsphäre aller Bürger fast nichts.

Die Online-Durchsuchung von privaten Computern ist zudem ein betrügerisches Vorhaben. Die Gesetzesmacher haben so getan, als handele es sich um ein wirksames Mittel gegen den Terrorismus. Das ist bewusste Irreführung des Publikums.

Jeder Computer-Fachmann weiß, dass es nicht schwer ist, sich vor dem staatlichen Online-Zugriff zu schützen; das haben auch BKA-Vertreter schon einräumen müssen. Es genügt beispielsweise, als Betriebssystem eine Linux-Variante zu wählen, die sich von CD-Rom starten lässt. Bei so einem schreibgeschützten Datenträger laufen alle Versuche dauerhafter Infiltration ins Leere.

Wem zugetraut wird, dass er Anschläge vom Zuschnitt des 11. September logistisch abwickeln kann, der ist gewiss nicht zu blöd, sich technisch gegen die staatliche Computer-Durchsuchung zu schützen. Wirksam ist diese Maßnahme also nur gegen virtuelle Eierdiebe vom Schlage eines kleinen E-Bay-Betrügers. Angesichts dessen ist die Online-Duchsuchung unzuässig, weil unverhältnismäßig. Sie muß gestrichen werden.

Jeder, der dafür sorgt, dass das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung scheitert, begeht eine gute Tat. Er schafft die Voraussetzung dafür, dass die Vorschriften im Vermittlungssausschuß generalüberholt werden können. Wer im Bundesrat gegen das BKA-Gesetz stimmt, macht sich verdient um den Rechtsstaat. Und er bringt dem Grundgesetz ein schönes Geschenk zum sechzigsten Jubiläum.

© SZ vom 18.11.2008/hai - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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