Innenminister Schäuble will die Computer von Terrorverdächtigen unbedingt per Online-Durchsuchung filzen können. Rückendeckung bekommt er jetzt vom BKA-Chef - mit einer seltsamen Begründung.

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat die Debatte über die umstrittenen Online-Durchsuchungen privater Computer als "Angstmacher-Diskussion, die zu Verunsicherung führen soll" bezeichnet. Es gehe "schlicht und einfach um fünf bis maximal zehn solcher Maßnahmen im Jahr", sagte Ziercke dem Magazin Stern. Mehr sei nicht beabsichtigt und auch gar nicht möglich.

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Ziercke sagte, der Aufwand für eine einzige Online-Durchsuchung sei beträchtlich, "weil wir jeweils eine eigene Software entwickeln müssen". Diese Software werde immer nur für den Einzelfall erarbeitet, "ein Unikat, das speziell auf die Rechner-Umgebung eines Verdächtigen zugeschnitten wird".

Auf die Frage, wie diese Software auf den Computer eines Verdächtigen geladen werden solle, ob man etwa heimlich in Wohnungen eindringen oder Vertrauenspersonen finden müsse, die Zugang haben, antwortete Ziercke: "Da gibt es viele Möglichkeiten." Es sei aber auch möglich, "die Software online über das Internet auf den Computer aufzuspielen".

Um Missbrauch auszuschließen, "sollten wir darüber diskutieren, wie wir die Kontrollmechanismen verstärken", sagte Ziercke. Jede Genehmigung wäre zu befristen, über eine Verlängerung sollte erneut ein Gericht entscheiden.

Späh-Software unter falschem Behördennamen

Auch eine datenschutzrechtliche Kontrolle müsse sichergestellt werden, ebenso die Benachrichtigung eines Betroffenen nach Abschluss der Maßnahme.

Außerdem wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium mit Hilfe gefälschter Behörden-E-Mails Späh-Software auf den Computern von Terror-Verdächtigen installieren will. Das geht aus einem 22-seitigen Papier des Innenministeriums hervor, in dem Fragen des Justizministeriums zur Einführung der Online-Durchsuchung beantwortet werden: "Das Versenden von E-Mails unter dem Namen einer anderen Behörde" könne "in begründeten Ausnahmefällen" zum Einsatz kommen.

In dem Papier, das sueddeutsche.de vorliegt, heißt es unter anderem: "Das Versenden von E-Mails unter dem Namen einer anderen Behörde" könne "in begründeten Ausnahmefällen" zum Einsatz kommen. Das Justizministerium habe gewarnt, dass die Nutzung von manipulierten Behörden-Mails "generell das Vertrauen in Mails von staatlichen Stellen beeinflussen könnte".

Aus dem Vermerk geht außerdem hervor, dass das Bundesinnenministerium alle Geräte durchsuchen können will, die auf das Internet zugreifen können (sueddeutsche.de berichtete).

Die große Koalition sucht derzeit nach einer gemeinsamen Linie zur der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderten Online-Durchsuchung. Eine Arbeitsgruppe mit Experten aus Union und SPD befasst sich mit technischen Fragen. An diesem Freitag sollen strittige rechtliche Fragen erörtert werden. Schäuble will die heimlichen Online-Durchsuchungen zusammen mit der anstehenden Änderung des BKA-Gesetzes einführen.

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(dpa/AP/AFP)