Bischofskonferenz sanktioniert Kirchenaustritte:Kein Glaube ohne Kirchensteuer

Die Bischofskonferenz hat den Austritt aus der katholischen Kirche neu geregelt und die Konsequenzen für die "schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft" festgeschrieben. Wer austreten will, soll demnächst persönlich mit dem Pfarrer reden.

Der Vatikan und die Deutsche Bischofskonferenz haben in einem neuen Dekret den Kirchenaustritt und die Konsequenzen daraus eindeutig geregelt. Mit dem am Donnerstag in Bonn veröffentlichten Beschluss, der am 24. September in Kraft treten soll, will die Bischofskonferenz künftig aktiv gegen Kirchenaustritte vorgehen. Auch der förmliche, zivile Kirchenaustritt sei eine "schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft", erklärte die Bischofskonferenz.

Kirchenaustritt, neue Sanktionen, Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz unter ihrem Vorsitzenden Robert Zollitsch hat ein Dekret zum Kirchenaustritt verabschiedet.

(Foto: dpa)

"Wer vor der zuständigen zivilen Behörde aus welchen Gründen auch immer seinen Kirchenaustritt erklärt, verstößt damit gegen die Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren ..., und gegen die Pflicht, seinen finanziellen Beitrag dazu zu leisten, dass die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann", heißt es in dem Dekret. Für jeden, der auf diese Weise auf Distanz zur Kirche gehe, sei die aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt.

Aus Sicht der Kirche sind Ausgetretene, die keine Kirchensteuer mehr zahlen, automatisch nicht mehr katholisch. Sie dürfen nicht mehr beichten, die Eucharistie feiern, Taufpate werden oder kirchliche Ämter übernehmen. Auch ein kirchliches Begräbnis kann verweigert werden. Anders als bisher sollen sie aber nicht mehr automatisch exkommuniziert werden.

Aufklärung über kirchenrechtliche Konsequenzen

Außerdem bekommt, wer künftig aus der katholischen Kirche austreten will, Post von seinem Pfarrer: Austrittswillige sollen in einem Brief zum persönlichen Gespräch eingeladen werden. In dem Gespräch soll es auch darum gehen, den Schritt nochmals zu überdenken und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Außerdem soll in dem pastoralen Anschreiben über die kirchenrechtlichen Konsequenzen aufgeklärt werden.

Zugleich macht das Dekret deutlich, dass ein Kirchenaustritt nicht partiell erfolgen kann. Es sei nicht möglich, eine "geistliche Gemeinschaft Kirche" von der "Institution Kirche" zu trennen, heißt es in einer Pressemitteilung der Bischofskonferenz. Ein Austritt nur aus der Institution, etwa um keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, wird damit ausgeschlossen.

Hintergrund ist der Fall des Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp. Dieser hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Er erklärte jedoch, er sei weiterhin gläubiges Mitglied der Kirche. Dagegen hatte das Erzbistum Freiburg geklagt. Am 26. September wird der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

Seit 1990 gibt es jährlich mehr als 100.000 Austritte aus der katholischen Kirche, im Jahr 2011 waren es insgesamt 126.488.

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