Bin Ladens Ex-Leibwächter:Gericht: Abgeschobener Sami A. muss zurückgeholt werden

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Das Terminal des Flughafens Düsseldorf, von dem Sami A. abgeschoben wurde. (Foto: Oliver Berg/dpa)
  • Osama bin Ladens Ex-Leibwächter Sami A. muss nach Deutschland zurückgebracht werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
  • Er war am Freitagmorgen nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl ein Gericht das zuvor untersagt hatte.
  • Das Gericht hat das Abschiebeverbot offenbar erst an die Asylbehörde gefaxt, als Sami A. schon im Flieger saß.

Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden Sami A. nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Die Ausweisung stelle sich als "grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien", teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag mit. Nach der Ankunft in Tunesien hatte Sami A. über seine Rechtsanwältin einen Eilantrag auf Rückführung nach Deutschland eingereicht.

Sami A. war am Freitagmorgen mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien gebracht worden. Gleichzeitig veröffentlichte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Beschluss vom Vortag, wonach er vorläufig nicht abgeschoben werden könne. Das Gericht warnte, es liege keine diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung vor, dass Sami A. im Falle der Rückkehr keine Folter drohe.

Eilantrag zu spät bearbeitet

Offenbar wurde der Eilantrag aber zu spät bearbeitet. Am Freitagmorgen informierte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über das Abschiebeverbot. Das Fax mit der Entscheidung vom Donnerstagabend sei um 8.27 Uhr an das Bamf gefaxt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Zu diesem Zeitpunkt saß Sami A. aber nach Informationen aus Sicherheitskreisen bereits im Flugzeug nach Tunesien.

Das NRW-Flüchtlingsministerium berief sich bei der Abschiebung auf eine Entscheidung einer anderen Kammer des Gerichts vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. "Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die Rückführung nach Tunesien durchgeführt worden. Ein anderslautender Beschluss lag dem Ministerium zu diesem Zeitpunkt nicht vor", heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zufolge dient die Abschiebungsandrohung "lediglich der rechtlichen Vorbereitung der tatsächlichen Abschiebung".

Sami A. drohen "Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung"

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er soll dort bei einem Sicherheitsdienst gearbeitet haben. Der Tunesier wird von den Behörden als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war Ende Juni festgenommen und in ein Abschiebegefängnis gebracht worden, nachdem das Bamf ein früheres Abschiebeverbot aufgehoben hatte. Tatsächlich hätte das Abschiebeverbot aber wirksam bleiben müssen, bis es eine endgültige Entscheidung in einem Klageverfahren gibt.

Um Sami A.s Abschiebung gibt es seit Jahren einen Rechtsstreit. Einerseits hatte etwa das Oberverwaltungsgericht Münster im April 2017 festgestellt, dass dem Mann bei einer Rückkehr nach Tunesien "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" drohten.

Andererseits ist sein Leben in Deutschland der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln, weil er ein Leibwächter von Osama bin Laden gewesen sein soll. Der Terrorist Bin Laden gilt vielen noch heute als Inbegriff des Bösen. Er hat unter anderem die Anschläge vom 11. September 2001 geplant. Zehn Jahre später töteten US-Spezialeinheiten Bin Laden in Pakistan.

© Sz.de/dpa/afp/rtr/jsa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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