Ein Polizeiarzt hat einem Drogendealer Brechmittel verabreicht, bis der Mann starb. Dass selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt hatte, ist mehr als peinlich.
Der Fall stammt weder aus einem anderen Land, noch aus einer anderen Zeit, sondern er trug sich in Bremen zu, vor gut fünf Jahren. Ein mutmaßlicher Drogendealer aus Sierra Leone soll - wie das damals in Deutschland gebräuchlich war - mit einem Brechmittel um die verschluckten Kokainkügelchen erleichtert werden.
Fünf Jahre nach dem tödlichen Brechmitteleinsatz eines Bremer Polizeiarztes gegen einen mutmaßlichen Drogendealer muss der Fall neu aufgerollt werden. (© Foto: AFP)
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Er wird an einen Stuhl gefesselt, damit man die Magensonde legen kann, der Polizeiarzt flößt ihm literweise Wasser ein, der Mann hat Schaum vorm Mund, wird bewusstlos - und der Arzt macht weiter, bis der 35-Jährige "innerlich ertrinkt". Das klingt nach dem berüchtigen "water boarding". Nur dass US-Schergen wohl professioneller sind.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun den Freispruch des offenkundig völlig überforderten Polizeiartzes aufgehoben. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor vier Jahren dem brutalen Brechmitteleinsatz in Deutschland ein Ende bereitet hatte, erinnert das Urteil des 5. Strafsenats in Leipzig nun daran, dass menschenunwürdige Behördenpraktiken immer auch eine individuelle Komponente haben: Es gibt keine Schläge, wenn keiner schlägt, keine Quälereien, wenn keiner quält, keine unmenschliche Behandlung, wenn jeder den Mindeststandard menschlichen Umgangs einhält.
Der Arzt wird nun wohl mit einer Verurteilung rechnen müssen, womöglich sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Dass das Landgericht Bremen dafür der Nachhilfe des BGH bedurfte, ist mindestens peinlich. Dass aber die Angehörigen des toten Afrikaners den Fall selbst als Nebenkläger zum BGH tragen mussten, weil sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt hatte - das ist beschämend.
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(SZ vom 30.04.2010)
Ein Mensch stirbt.
Gut, mutmaßlich ein Drogendealer - da darf man schon mal richtig hinlangen.
Freunde, Freunde - betet, dass ihr nicht in Verdacht geratet und solchen "Ärzten" bzw. "Rechtspflegern" ausgeliefert seid. Das ist die persönliche Gefahr.
Die juristische ist: Was ist unser Rechtssystem wert, wenn die Staatsanwaltschaft nicht mal ermiteln will in so einem Fall? Bis Hierhin nichts mehr.
Doch dann kommt der BGH, Gottseidank. Und wir sehen, unser Rechtssystem funktioniert doch.
Dem Toten hilft's nichts mehr, seine Angehörigen leidenn ein Leben lang - wie Jeder am Tod eines geliebten Menschen ein Leben lang leidet.
Der Arzt wird bestraft werden.
Aber was geschieht mit der Staatsanwaltschaft?
Diese Behörden sollten über ihr Image nachdenken, wenn ihnen das Recht im Zweifelsfall (meist, wenn der Corpsgeist es "verlangt") wurscht ist. Und solche Leute gehören entfernt, sie beschädigen das Rechtssystem, sie beleidigen ihren Souverän, und sie verhöhnen einen Toten.
Ja Herr Janisch und SZ Kommentatoren, ist klar. Immer schön Mitleid haben, mit dem armen Drogendealer aus Sierra Leone.
Was ist eigentlich mit den Leuten, die durch Rauschgift umkommen? Habt ihr mit denen auch Mitleid, oder nur mit Gesetzesbrechern?
Das klingt wie eine Revolution! Die Judikative überträgt der Polizei durch das Zudrücken beider Augen das Recht Todesurteile zu fällen und zu vollstrecken! The american dream made in Germany!
Meine volle Zustimmung zur Kritik an diesem Staatsanwalt.
Aber die Polizei in Bremen mit NS-Justiz (lt. Kommentaren hier) zu vergleichen ist schon starker Tobak.
Es gibt Stadtteile in Bremen,da braucht man als (afrikanischer) Drogenhändler(-Asylant!?) nur Hilfe zu schreien, wenn ein Polizist auftaucht und schon wird überprüft, ob es zu (angeblich rassistischen) Übergriffen seitens der Polizei kam.
Ganz ehrlich (auch wenn ich wieder in die "rechte Ecke" qualifiziert werde) -mein Mitleid mit diesem Herrn aus Sierra Leone hält sich in Grenzen.
Es heißt: Vor dem Gesetz sind alle gleich.Hier in unserem freiheitlichen Rechtsstaat Deutschland sind aber einige gleicher als der Rest. Das trifft im Besonderen auf Polizeibeamte zu. Ob bei Demonstrationen, Razzien oder Fußballevents, unsere demokratische Polizei hat keine Schwierigkeiten, körperliche Gewalt gegen Zivilisten auszuüben. Sollten die staatlichen Schläger doch einmal erkannt werden und sollte es zum Prozeß kommen, sorgt ein gewogener Staatsanwalt und ein ebenso der Polizei verpflichteter Richter dafür, das der Beklagte Beamte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird, damit er ja nicht seinen Beamtenstatus verliert. Falls es überhaupt zum Prozess kommt. Unter diesen Aspekten ist nahezu lächerlich, wenn CDU - Hardliner wie Bosbach eine Verschärfung der Starfen auf mindestens fünf Jahre Haft bei Gewalt gegenüber den staatlichen Schlägern drängen.
Es ist in Deutschland eben nicht so einfach mit der Demokratie und der Gleichheit vor dem Gesetz wie in anderen Demokratien.
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