BGH-Urteil zu Pflegekosten:Zum Zahlen verdammt

Ein Mann muss Unterhalt zahlen für eine Mutter, die ihm nie eine Mutter sein konnte. Mit dieser Entscheidung fügt die Justiz dem Sohn eine weitere Ungerechtigkeit zu.

Heribert Prantl

Das Leben ist ungerecht. Die einen Kinder haben wunderbare Eltern. Die anderen haben eine Mutter, die sie quält und einen Vater, der sie hasst. Wenn Eltern sich um ihre Kinder gesorgt haben, ist es recht und billig, dass sich die Kinder später um die alten Eltern sorgen und, soweit sie das leisten können, für deren Pflegekosten aufkommen. Aber was ist mit Eltern, die sich um ihre Kinder wenig oder gar nicht gekümmert haben? Dürfen die Kinder, die es schwerhatten und sich aus schlimmsten Verhältnissen herausgearbeitet haben, später quasi dafür bestraft werden - indem sie der Staat bei den Pflegekosten zur Kasse bittet?

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Laut Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Sohn einer psychisch kranken Frau die Pflegekosten übernehmen - auch wenn er sie 30 Jahre nicht gesehen hat.

(Foto: ag.ddp)

Der Bundesgerichtshof hat soeben den Sohn einer psychisch kranken Frau verurteilt, die hohen Heim- und Pflegekosten für seine Mutter zu bezahlen. Sie hatte ihn, wohl auch ihrer Krankheit wegen, in den ersten zehn Lebensjahren mehr malträtiert als umsorgt. Seit 33 Jahren hatte er keinen Kontakt mehr zu ihr. Gleichwohl: Er muss nun zahlen - für eine Mutter, die ihm nie eine Mutter sein konnte. Das Leben ist halt ungerecht; und die Justiz hat diese Ungerechtigkeit perpetuiert.

Müssen Kinder für Eltern aufkommen, die ihnen keine Eltern waren? Die Frage wird lauter gestellt werden in den nächsten Jahren, weil die Alten immer älter und damit immer teurer werden. Soll es künftig ein Erziehungsnotensystem geben, das darüber entscheidet, ob die Kinder für die Eltern zahlen müssen? Für ungenügende Mütter und mangelhafte Väter zahlt dann im Alter der Staat? Das wäre natürlich absurd. Aber es gibt Fälle, bei denen es das Schicksal des Kindes verbietet, darauf auch noch einen Zahlungsbescheid zu kleben. Der soeben entschiedene Fall gehört dazu.

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