BGH-Urteil:Union und SPD blamieren sich im Streit um Snowden

Demonstration gegen Massenüberwachung durch Geheimdienste

Snowden soll nach dem Willen der Opposition in Berlin aussagen. Auch hier demonstrieren Menschen immer wieder gegen Massenüberwachung - mit Snowdens Konterfei

(Foto: dpa)

Der Bundesgerichtshof hat dem unwürdigen Schauspiel der Koalition jetzt ein Ende bereitet. Dass der Whistleblower demnächst nach Deutschland kommen wird, ist trotzdem unwahrscheinlich.

Kommentar von Thorsten Denkler, Berlin

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung und die Mehrheit im NSA-Ausschuss des Bundestages. Vom ersten Tag an haben sich weder die Unions-Mitglieder noch die Sozialdemokraten auch nur einen Deut darum geschert, wie sie den US-Whistleblower Edward Snowden für eine Zeugen-Einvernahme vor den NSA-Ausschuss des deutschen Bundestages nach Deutschland bringen können.

Stattdessen hat die Bundesregierung mit einer unverbindlichen Stellungnahme erklärt, was alles dagegen spräche, Snowden zu laden. Die deutsch-amerikanischen Beziehungen, die Sicherheit von Snowden, die Sorge, er könnte Asyl beantragen, all das stünde als großes Fragezeichen im Raum.

Unwürdiges hin und her

Die schwarz-rote Ausschuss-Mehrheit hat sich darauf einfach ausgeruht. Hat gewartet, ob sich an der Einschätzung der Bundesregierung noch etwas ändern würde. In dem Wissen, dass es das ganz sicher nicht wird. Die Bundesregierung wiederum sah sich nicht genötigt, zu handeln, solange der Ausschuss keine Ladung von Snowden beschließt.

Es ist ein unnötiges und unwürdiges Hin- und Her-Geschiebe von Verantwortung, das Regierung und Ausschuss-Mehrheit da in aller Öffentlichkeit aufgeführt haben. Der Bundesgerichtshof hat zumindest damit jetzt Schluss gemacht. Er hat an diesem Montag die Ausschuss-Mehrheit dazu verdonnert, die Ladung Snowdens nicht mehr zu blockieren.

Sie darf jetzt den Antrag der Opposition nicht länger ablehnen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, "unverzüglich" die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen Snowden in Deutschland zu schaffen. Die Bundesregierung soll entsprechend schnell mitteilen, bis wann sie die Voraussetzungen herstellen kann

Dass die Bundesregierung auf Zeit spielt, weil sie diplomatische Verwicklungen mit den USA fürchtet, ist schlimm genug. Aber dass eine Parlamentsmehrheit nicht einmal mehr versucht, die Kontrollrechte eines Untersuchungsausschusses einzufordern, ist eine Blamage. Das Parlament kontrolliert die Bundesregierung. Das gilt auch für die Koalitionen, die mit ihrer Mehrheit die Regierung tragen. Wer dieses Prinzip derart hintergeht und geradezu lächerlich macht, der darf sich nicht wundern, wenn Menschen an der Funktionsfähigkeit dieser Demokratie zweifeln.

Spiel auf Zeit

Manche sagen, was soll Snowden auch hier? Seine Anhörung wäre doch nur eine billige Show, die es Snowden am Ende ermöglichen könnte, in Deutschland Asyl zu beantragen. Mag alles sein. Aber es ist nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses, sich solche Fragen zu stellen, das hat der BGH jetzt deutlich festgestellt. Der Ausschuss hat den Zeugen Snowden in seiner ersten Sitzung einstimmig als ersten Zeugen beschlossen. Also muss er ihn auch laden.

Dass Snowden demnächst wirklich nach Deutschland kommen wird, ist unwahrscheinlich. Die Bundesregierung muss zwar jetzt aktiv werden. Aber sie wird Mittel und Wege finden, sich Zeit zu lassen. Viel Zeit. Ende Februar will der Ausschuss seine Arbeit beenden und sich an den Abschlussbericht machen. In zehn Monaten wird gewählt. Ein Zeitraum, der sich leicht mit Nichtstun überbrücken lässt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: