BGH-Urteil:Heimliche Vaterschaftstest vor Gericht unzulässig

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Egal, wie das Ergebnis auch aussieht - wurde ein Test ohne Wissen des Betroffenen vorgenommen, kann er nicht als Beweismittel verwendet werden. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes verstößt ein solcher Test gegen das Persönlichkeitsrecht und ist rechtswidrig.

Mit zwei Urteilen wies der BGH die Klagen zweier Männer ab, die heimlich Tests hatten durchführen lassen, mit denen sie vor Gericht ihre Vaterschaft anfechten wollten.

Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. (Foto: Foto: AP)

Sowohl das Oberlandesgericht Thüringen als auch das Oberlandesgericht Celle ließen die Testergebnisse nicht als Beweis zu. Diese Auffassung wurde jetzt vom Familiensenat des BGH bestätigt.

Grundsätzlich kann ein Mann, der als Kindsvater eingetragen ist, die Vaterschaft im Nachhinein nur anfechten, wenn er einen konkreten Anfechtungsgrund nennt. Erst dann prüft das Gericht, ob es einen Gutachter beauftragt und die Abstammung klären lässt.

Die Väter wollten mit ihren Klagen vor dem BGH erreichen, dass die Testergebnisse auch bei heimlichen Tests vom Gericht als Anfechtungsgrund anerkannt werden, so dass auf dieser Grundlage dann ein weiterer gerichtlicher Test angeordnet wird.

Der BGH führte aber aus, dass heimliche Tests gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes verstoßen und rechtswidrig sind. Rechtswidrig erlangte Beweismitteln dürfen aber nicht in einem Prozess verwendet werden.

CDU begrüßt Urteil

Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen.

Dazu müsse der angebliche Vater "konkrete Umstände" nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als "nicht ganz fern liegend" erscheinen ließen. Die Gerichte lassen dafür normalerweise den bloßen Hinweis auf mangelnde Ähnlichkeit nicht genügen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen "Anfangsverdacht" nicht begründen.

Kann der Mann dagegen belegen, dass die Frau in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intim war, ist eine Anfechtung möglich. In solchen Prozessen holen die Gerichte selbst Abstammungsgutachten ein.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Ute Granold begrüßte das Urteil. Es zeige den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Zugleich bedeute es aber keinen Automatismus, die Tests grundsätzlich zu verbieten. Entscheidend sei vielmehr, den Missbrauch im Umgang mit Gendaten auszuschließen. Die Abgeordnete plädierte dafür, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken.

Vaterschaftstest per genetischem Fingerabdruck

Ob ein heimlicher genetischer Fingerabdruck überhaupt gesetzlich verboten werden sollte, ist eine Frage, über die derzeit politisch heftig gestritten wird. Geht es nach dem Willen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), sollen solche Tests sogar mit Haftstrafen von bis zu einem Jahr bestraft werden können.

Gegner halten die Forderung nach Strafgesetzen für überzogen. Eine verfahrensrechtliche Lösung sei ausreichend.

Bei den Vaterschaftsanalysen auf genetischer Basis werden sogenannte Mikrosatelliten untersucht. Dabei handelt es sich um Wiederholungseinheiten auf der DNA. Die Anzahl der Wiederholungen ist vererbt und individuell verschieden.

Mikrosatelliten sind über die gesamte DNA verteilt und liegen zwischen den Genen. Entsprechend enthalten sie keinerlei Informationen über die Person, also auch keine Informationen über Krankheitsprädisposition oder ähnliches. Daher wird das Muster der Mikrosatelliten als "genetischer Fingerabdruck" bezeichnet - ein individuelles Merkmal, das darüber hinaus keine Informationen enthält.

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