BGH:Düsseldorf: Terrorplan war weit fortgeschritten

Die vier Beschuldigten hatten bereits festgelegt, an welchem Wochentag sie losschlagen wollten.

Die im Juni 2016 aufgeflogene IS-Terrorzelle hat ihre Anschlagspläne in der Düsseldorfer Altstadt bereits weiter vorangetrieben als bisher bekannt. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Verlängerung der Untersuchungshaft hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Demnach hatten die vier syrischen Beschuldigten festgelegt, dass der Anschlag an einem Freitag oder Samstag verübt werden sollte, "weil die Düsseldorfer Altstadt an diesen Tagen regelmäßig besonders belebt ist". Die Planung der Tat sei bereits "weit fortgeschritten" gewesen, heißt es in dem Dokument. Es gibt einen Überblick zum Stand der Ermittlungen Mitte Dezember.

Nach der Darstellung in dem BGH-Beschluss sah der Plan vor, dass sich zunächst zwei Selbstmordattentäter im Stadtzentrum in parallel zueinander verlaufenden Straßen in die Luft sprengen. An den vier Ausgängen der Altstadt sollten sich je zwei Terroristen mit Kalaschnikows postieren. "Sie sollten möglichst viele flüchtende Menschen erschießen und sich nach der Entleerung ihrer Magazine schließlich ebenfalls selbst in die Luft sprengen." Die Zelle war aufgeflogen, weil einer der Männer die Pläne verriet. Seine Glaubwürdigkeit hatte zunächst infrage gestanden. Aus dem Beschluss geht nun aber hervor, dass seine Aussagen durch die Auswertung insbesondere diverser Facebook-Profile "weitgehend bestätigt" werden konnten.

Saleh A., dessen Alter die Bundesanwaltschaft zuletzt Ende September mit 29 Jahren angab, hatte sich am 1. Februar 2016 in Paris den Behörden offenbart. So brachte er die Ermittler auf die Spur seiner Komplizen. Am 2. Juni wurden die drei Männer in Asylunterkünften in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg festgenommen.

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