Bezahlung für Abgeordnete:Bundestag erhöht Diäten

Parliamentarians cast their votes after debate about deputy allowances and graft at lower house of parliament in Berlin

Die Parlamentarier stimmen über das Abgeordnetengesetz ab.

(Foto: Reuters)

Die Abgeordneten des Bundestags bekommen künftig deutlich mehr Geld: Ihre Diäten steigen bis 2015 um etwa zehn Prozent. Zugleich soll Bestechung und Bestechlichkeit in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

Die Diäten der Abgeordneten des Bundestags werden erhöht. Der Bundestag beschloss in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition. Die Diäten sollen bis zum Jahreswechsel in zwei Schritten um etwa zehn Prozent auf 9082 Euro im Monat steigen. Damit folgt das Parlament der Empfehlung einer Expertenkommission, die Bezahlung von Abgeordneten an der von Bundesrichtern auszurichten.

Bei der Altersversorgung gibt es Einschnitte. Ausgeschiedene Abgeordnete können künftig frühestens mit 63 Jahren eine Alterversorgung mit Abschlägen bekommen, bisher konnten sie diese mit 57 Jahren ohne Abschläge beanspruchen. Der Höchstsatz sinkt von 67,5 Prozent auf 65 Prozent. 464 Abgeordnete stimmten in namentlicher Abstimmung für das Gesetz, mit Nein stimmten 115 Parlamentarier, zehn enthielten sich. Linke und Grüne hatten sich gegen die Koalitionspläne gewandt.

Nach der Diäten-Erhöhung kündigte Linke-Fraktionschef Gregor Gysi an, dass seine Fraktion 100 000 Euro an deutsche SOS-Kinderdörfer spendet: Die einfachen Abgeordneten jeweils 1500 Euro, die zwei Ausschussvorsitzenden jeweils 2250 Euro, Fraktionsgeschäftsführerin Petra Sitte 2500 und er selbst 3000 Euro. Jedem Linken-Abgeordneten werde empfohlen, sich im jeweiligen Wahlkreis ein Projekt für eine individuelle Spende zu suchen, sagte Gysi weiter.

Der Bundestag beschloss zudem ein Gesetz, mit dem die Abgeordnetenbestechung erstmals zu einem eigenen Straftatbestand erklärt wird. Künftig ist nicht nur der direkte Kauf oder Verkauf von Stimmen bei Entscheidungen im Plenum und in den Ausschüssen strafbar. Auch wer Geld oder andere Vorteile annimmt und als Gegenleistung etwa in der Fraktion für Interessen des Geldgebers wirbt, soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belangt werden können. Dies gilt auch für deutsche Europaparlamentarier.

Das Gesetz tritt am 01. September in Kraft. Zuständig für die Ahndung von Verstößen sind die Oberlandesgerichte. Dieser gesonderte Gesetzentwurf der Koalition fand auch Zuspruch von Linken und Grünen. Es gab 593 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen.

Mit dem Gesetz wird der Weg dafür frei, dass Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Das Antikorruptions-Übereinkommen wurde vor etwa zehn Jahren auch von Deutschland unterschrieben, bis heute aber nicht umgesetzt.

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