Bewertungsportale:Unehrliche Makler

Lange Zeit begegnete der Bundesgerichtshof den Bewertungsportalen im Internet wohlwollend und optimistisch. Ein Urteil gegen das Ärzte-Portal Jameda zeigt jetzt, dass die Richter umdenken. Zeit wird es. Denn in den scheinbar neutralen Diensten lauern Gefahren.

Von Wolfgang Janisch

Für all jene Ärzte, die das Bewertungsportal Jameda nicht für eine Orientierungshilfe für Patienten halten, sondern für eine Einladung zur üblen Nachrede, klang das Urteil wohl zunächst nach einem fulminanten Sieg: Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag einer Dermatologin einen Anspruch auf Löschung des sie betreffenden Eintrags zuerkannt - weil das Portal nicht neutral sei, sondern zahlende Kunden bevorzuge. Doch der Anspruch wird vorerst reine Theorie bleiben. Jameda, auf die Niederlage vorbereitet, hat die vom BGH monierte Werbung entfernt und verkündet, man werde keine Arztprofile löschen.

Der Fall ist ein eindrucksvolles Beispiel für die Wendigkeit von Geschäftsmodellen in der digitalen Welt - und für die Langsamkeit des Rechts. Der BGH befasst sich seit Jahren mit Bewertungsportalen der verschiedensten Art, und wie es scheint, ist sein anfänglicher Optimismus einer gewissen Skepsis gewichen. Vor zwei Jahren unternahm er den hilflosen Versuch, den Ärzten die Abwehr unbegründeter Bewertungen zu erleichtern, dieses Mal gewährt er ihnen einen Löschungsanspruch. Einen Anspruch, der ins Leere läuft, weil Jameda reagiert hat, noch bevor es Abend wurde.

Ein Pyrrhussieg ist das Urteil dennoch nicht. Denn der BGH hat ein Grundproblem thematisiert, das den Glauben an den aufklärerischen Nutzen von Bewertungsportalen schon seit einiger Zeit trübt - die eigenen Geschäftsinteressen der Betreiber. Auf manchen Portalen werden die Suchergebnisse zugunsten zahlender Kunden verzerrt, andere mischen sogar selbst in dem Geschäft mit, für das sie Vergleichslisten aufstellen. Damit aber verlieren sie ihre Funktion als neutrale Vermittler von Informationen; sie werden zum bezahlten Scout. Der BGH hat nun klargestellt, dass die Neutralität der Portale und ihre rechtlichen Privilegien zwei Seiten derselben Medaille sind. Andere Urteile weisen in dieselbe Richtung: Das Versicherungsportal Check 24 wurde vom Oberlandesgericht München dazu verurteilt, deutlich auf seine eigene Tätigkeit als Makler hinzuweisen.

Wer im Internet beurteilt wird, braucht besseren Schutz gegen Mauscheleien und Verleumdung

Das sind richtige Signale, ausreichen werden sie trotzdem nicht. Denn ein zweites Ärgernis ist mit dem Karlsruher Urteil nicht behoben - die schwachen Abwehrmöglichkeiten der Ärzte gegen unzutreffende Bewertungen. Mag sein, dass mancher Arzt überempfindlich reagiert. Richtig ist aber auch, dass es um das legitime Geschäftsinteresse eines niedergelassenen Arztes geht - das aus der Deckung der Anonymität von wem auch immer torpediert werden kann. Man muss sich nur eine psychiatrische Praxis mit entsprechend schwieriger Klientel vorstellen, um ermessen zu können, welches Störpotenzial hier lauert. Daher wird man den Schutz der betroffenen Ärzte verbessern müssen, um das System in eine faire Balance zu bringen.

Die Gerichte allein werden das nicht richten können. Seit einiger Zeit befasst sich das Bundeskartellamt mit den Vergleichs- und Bewertungsportalen, auch das Bundesjustizministerium beschäftigt sich mit dem Thema. Letztlich wird man wohl die wesentlichen Eckpunkte des Bewertungswesens gesetzlich regeln müssen - Transparenz, Neutralität, Abwehransprüche. Nur dann können die Portale die Aufgabe erfüllen, für die sie angetreten sind: Wegweiser in der unübersichtlichen Welt der Waren und Dienstleistungen zu sein.

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