Das Verfassungsgericht erklärt die Verwertung von Zufallsfunden zur Regel - und damit das Verbot zur Ausnahme. Umgekehrt wäre es richtig gewesen.
Auf das Bundesverfassungsgericht ist Verlass, wenn es um den Schutz von Grundrechten geht - heißt es. In der Tat hat Karlsruhe oft genug nicht nur Politiker, sondern gerade auch Amtsrichter und Staatsanwälte wegen laxen Umgangs mit den Grundrechten von Verdächtigen gerüffelt.
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Wenn es um den Schutz von Grundrechten geht, ist auf Karlsruhe Verlass - hieß es zumindest bisher. (© Foto: AP)
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So kam es kürzlich in Nordrhein-Westfalen zu einem mittleren Justizbeben, als mehrere Gefangene wegen zu langer Untersuchungshaft entlassen werden mussten.
Jetzt haben dieselben drei Verfassungsrichter bewiesen, dass sie auch ganz anders können und ihren Spitznamen "Dunkelkammer" - weil sämtlich auf Vorschlag der Union gewählt - nicht völlig zu Unrecht tragen.
Im Fall eines wegen Haschisch-Besitzes Verurteilten bestätigten sie die schlecht begründete Strafe eines Landgerichts. Der Mann war erst Opfer einer lausig begründeten Wohnungsdurchsuchung, die das Verfassungsgericht als rechtswidrig verdammte.
Der Betroffene wurde später gleichwohl zum Opfer von Beweisen, die die Polizei bei dieser rechtswidrigen Durchsuchung sozusagen mitgehen ließ. Gesucht wurden Belege für den Online-Verkauf einer gefälschten Uhr, gefunden wurde zufällig Rauschgift. Das eine Verfahren wurde eingestellt, das andere wurde eröffnet und bis zur Verurteilung vorangetrieben.
Nur noch Karlsruhe hätte die Verwertung der rechtswidrig erlangten Beweise stoppen können. Stattdessen erklärte das Gericht die Verwertung solcher Zufallsfunde zur Regel, das Verbot zur Ausnahme. Einmal mehr heiligt also der Zweck der Mittel.
Umgekehrt wäre es richtig gewesen: Ein Staat, der den Grundrechten verpflichtet ist, darf nur ganz ausnahmsweise illegal mitgenommene Beweise verwerten.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(SZ vom 29.07.2009/dmo/mati)
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Will eh meinen Nachbarn los werden. Der macht so laut Musik und seine Wohnung könnt ich mir auch gut vorstellen, die gefällt mir.
Der hat doch neulich in der Kneipe was vom Schwarzarbeiten erzählt und mit der Steuer nimmt ers auch nicht so genau. Jaja beim Bier leigt die Zung manchmal locker.... Nur beweisen kann ich ihm nix.
Aber jetzt, hey, ganz einfach! Lass ich mir doch einfach was einfallen, was eine Hausdurchsuchung rechtfertigen könnte... Dieser Komische Geruch vor seiner Türe, könnte ja glatt Haschisch sein, hehe.
Die Polizei regelt den Rest: Die Kuckt sich mal um und findet schön die "bösen" Unterlagen. Hat zwar nix zu tun mit meiner Anschuldigung, aber hey, die Wohnung wird frei und meine Ruhe hab ich auch.
Da stell ich doch gleich mal ne Flasche Sekt kalt und dann Trink ich auf das Verfassungsgericht, wenn sie ihn aus seiner Wohnung schleifen!
"LutzBrux", offenbar Stamm-Leser der FAZ, ist vesehentlich zu SZ-online geraten und schreibt deshalb einen unfreiwillig komischen Beitrag, in dem er dem seriöser-geht-es-nicht Herrn Kerscher den Wechsel zu einem "Spontiblatt" (oder was eben "LutzBrux" darunter versteht) empfiehlt.
Das Etikett "Wirtschaftszeitung wie FAZ" muss natürlich die FAZ-Herausgeber kränken, ebenso wie das Etikett "Wirtschaftszeitung wie die SZ" deren Herausgeber kränken würde.
Allerdings: Wenn "LutzBrux" den Wirtschaftsteil der SZ mit dem Wirtschaftsteil der FAZ verwechselt, so ist das eher eine lässliche Sünde. So erklärt es sich vielleicht, dass zwei SZ-online-Leser den Geifer des "LutzBrux" als "gut" bewerten.
Der Artikel rügt zurecht das Urteil des BVerfG, führt es doch zu einer "Haussuchen wir mal, irgendwas werden wir schon finden" Haltung der Polizei.
Aber was für ein schlampig geschriebener, oberflächlicher, gedankenlos hingerotzter Artikel. Soso, das BVerfG "verdammt" also ein Urteil als nicht rechtens, und verweist ein "lausig" begründetes Urteil.
Werter Schreiber, wenn Sie's nicht besser können, dann haben Sie bei einer Wirtschaftszeitung wie der FAZ nichts zu suchen. Vielleicht mal bei der TAZ oder einem anderen Spontiblatt anklopfen, vielleicht brauchen die einen Artikelschreiber für "Journos gegen Rechts".
da der Staat somit über einen fingierten Anfangsverdacht solange bei jemandem herumstöbern kann, bis er etwas findet, was gerichtsverwertbar ist. Statt durch das Urteil eine klare Linie zwischen dem zu ziehen, was erlaubt ist und dem, was nicht erlaubt ist, hat Karlsruhe den Graubereich vergrößert, statt ihn einzuschränken.
Ich habe auch nicht sagen wollen, dass ich die gestrige BVerfG-Entscheidung in Ordnung finde und der Strafverfolgung jederzeit andere Grundrechte unterordnen möchte. Meine Kritik zielte darauf, dass der hiesige SZ-Kommentar auf die hinter all dem steckende "Gemengelage" nicht eingeht, sondern einfach vor sich hin trotzt.
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