Beweisverwertung:Karlsruher Dunkelkammer

Das Verfassungsgericht erklärt die Verwertung von Zufallsfunden zur Regel - und damit das Verbot zur Ausnahme. Umgekehrt wäre es richtig gewesen.

Helmut Kerscher

Auf das Bundesverfassungsgericht ist Verlass, wenn es um den Schutz von Grundrechten geht - heißt es. In der Tat hat Karlsruhe oft genug nicht nur Politiker, sondern gerade auch Amtsrichter und Staatsanwälte wegen laxen Umgangs mit den Grundrechten von Verdächtigen gerüffelt.

Wenn es um den Schutz von Grundrechten geht, ist auf Karlsruhe Verlass - hieß es zumindest bisher. (Foto: Foto: AP)

So kam es kürzlich in Nordrhein-Westfalen zu einem mittleren Justizbeben, als mehrere Gefangene wegen zu langer Untersuchungshaft entlassen werden mussten.

Jetzt haben dieselben drei Verfassungsrichter bewiesen, dass sie auch ganz anders können und ihren Spitznamen "Dunkelkammer" - weil sämtlich auf Vorschlag der Union gewählt - nicht völlig zu Unrecht tragen.

Im Fall eines wegen Haschisch-Besitzes Verurteilten bestätigten sie die schlecht begründete Strafe eines Landgerichts. Der Mann war erst Opfer einer lausig begründeten Wohnungsdurchsuchung, die das Verfassungsgericht als rechtswidrig verdammte.

Der Betroffene wurde später gleichwohl zum Opfer von Beweisen, die die Polizei bei dieser rechtswidrigen Durchsuchung sozusagen mitgehen ließ. Gesucht wurden Belege für den Online-Verkauf einer gefälschten Uhr, gefunden wurde zufällig Rauschgift. Das eine Verfahren wurde eingestellt, das andere wurde eröffnet und bis zur Verurteilung vorangetrieben.

Nur noch Karlsruhe hätte die Verwertung der rechtswidrig erlangten Beweise stoppen können. Stattdessen erklärte das Gericht die Verwertung solcher Zufallsfunde zur Regel, das Verbot zur Ausnahme. Einmal mehr heiligt also der Zweck der Mittel.

Umgekehrt wäre es richtig gewesen: Ein Staat, der den Grundrechten verpflichtet ist, darf nur ganz ausnahmsweise illegal mitgenommene Beweise verwerten.

© SZ vom 29.07.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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