Urteil in Tunesien:Femen-Aktivistinnen verlassen Gefängnis

Stern, a member of the women's rights group Femen, gestures after she is released from prison in Tunis

Marguerite S. aus Frankreich verlässt das tunesische Gefängnis in Tunis.

(Foto: REUTERS)

Vier Monate Haft für nackten Protest - aber jetzt zur Bewährung ausgesetzt: Die in Tunesien verurteilte deutsche Femen-Aktivistin sowie ihre zwei Mitstreiterinnen aus Frankreich haben in der Nacht das Gefängnis bei Tunis verlassen. Ein tunesisches Gericht hatte das Urteil gegen die drei Frauen deutlich gelockert.

Die in Tunesien zu einer Haftstrafe verurteilte deutsche Femen-Aktivistin sowie die zwei Frauenrechtlerinnen aus Frankreich haben in der Nacht das Gefängnis in Manouba bei Tunis verlassen. Ein Gericht in der Hauptstadt Tunis setzte die Haftstrafen gegen die drei Femen-Aktivistinnen am Mittwoch im Berufungsverfahren zur Bewährung aus, wie Souhaib Bahri, Anwalt der Deutschen Josephine M. und ihrer beiden französischen Mitstreiterinnen, der Nachrichtenagentur AFP sagte.

Wann die Frauen das Land verlassen können, konnte die Verteidigung nach dem Urteil zunächst nicht sagen. Ein Anwalt der Frauen kündigte aber an, sie wollten so schnell wie möglich ausreisen.

Die Aktivistinnen waren vor zwei Wochen zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil sie Ende Mai mit entblößten Brüsten vor dem Justizpalast in Tunis demonstriert hatten. Mit der rund zweiminütigen Aktion hatten die drei Frauen gegen die Inhaftierung einer tunesischen Mitstreiterin protestiert. Sie wurden sofort festgenommen und saßen seitdem im Gefängnis.

Zuvor hatten sie sich im Berufungsprozess am Mittwoch für die Demonstration entschuldigt. Zudem versprachen die Aktivistinnen der Frauenrechtsgruppe Femen, eine solche Aktion nicht zu wiederholen. "Ich bedaure die Tat und entschuldige mich", sagte Josephine M. "Wir wollten die Tunesier nicht schockieren, und werden es bestimmt nie wieder tun", sagte die Französin Pauline H.

Bei der Anhörung trugen die jungen Frauen traditionelle Gewänder, die sie von Kopf bis Fuß verhüllten. "Das muslimische Recht untersagt derartige Handlungen", bekräftigte Richter Moez Ben Frej in der Verhandlung.

Am Dienstag waren aus Solidarität zwei Frauen mit nacktem Oberkörper auf das Auto des tunesischen Premiers gesprungen, der in Brüssel zu Gast war. Sicherheitsbeamte holten die Femen-Aktivistinnen rasch von der Motorhaube.

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