Der Anwalt des früheren RAF-Terroristen Christian Klar will am Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die für seinen Mandanten angeordnete Beugehaft einlegen. Über die Aussichten dieser Maßnahme äußerte er sich zuversichtlich.
Der Anwalt von Christian Klar, Heinz-Jürgen Schneider, will Beschwerde gegen die von der Bundesanwaltschaft angeordnete Beugehaft für seinen Mandanten einlegen.
Christian Klar will mittels seines Anwalts Beschwerde gegen die angeordnete Beugehaft einlegen. (© Foto: AP)
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Der ARD sagte Schneider am Donnerstagabend: "Ja, es wird Beschwerde eingelegt werden gegen diesen Beschluss des Ermittlungsrichters." Schneider zeigte sich zuversichtlich, was die Chancen der Beschwerde angeht.
Zuständig werde der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshof sein. "Er hat in jüngerer Zeit in zwei Fällen ehemaliger RAF-Mitglieder entschieden, dass dieser Beugehaftbeschluss aufgehoben werden soll. Da der Sachverhalt vergleichbar ist, bin ich auch ganz optimistisch", sagte Schneider.
Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof den Anträgen auf Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, und Haft zur Erzwingung des Zeugnisses bis zur Dauer von sechs Monaten bei den Ex-RAF-Terroristen Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts stattgegeben habe.
Weil aber davon auszugehen sei, dass die Betroffenen Beschwerde einlegten, sei ein Vollzug der Beschlüsse zunächst ausgesetzt worden, erklärte die Bundesanwaltschaft. Klar, Mohnhaupt und Folkerts sowie Sonnenberg hätten bei einer Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren gegen das Ex-RAF-Mitglied Stefan Wisniewski keine Angaben gemacht, obwohl ihnen kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden habe, hieß es zur Begründung.
Mit dem Ermittlungsverfahren soll aufgeklärt werden, wer 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter ermordet hat.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble begrüßte die angeordnete Beugehaft gegen die ehemaligen RAF-Mitglieder. Das zeige, dass die zuständigen Strafverfolgungsorgane nach wie vor alles täten, um den Mord an dem früheren Generalbundesanwalt aufzuklären, sagte Schäuble im Bayerischen Rundfunk.
Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bezeichnete die vom Bundesgerichtshof (BGH) beschlossene Beugehaftandrohung für Klar, Mohnhaupt und Folkerts hingegen als zweifelhaft. Rechtlich sei die Maßnahme zwar nicht angreifbar, sagte Baum im rbb-Inforadio.
Solange der Staat die Aufklärung jedoch selbst behindere, wirke die Beugehaft nicht überzeugend: Die Bundesanwälte hätten seit etwa 25 Jahren den früheren Terroristen Stefan Wisniewski in Verdacht, der Todeschütze beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback gewesen zu sein. Gleichwohl habe die Behörde nicht gehandelt, "das macht die Sache peinlich", sagte Baum dem Radiosender.
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(AFP/AP/dpa/gal/mako)
gerade formaljuristisch ist doch aber Ihre sonstige Ausführung doch schwer auf dem Holzweg - wollen Sie sich nicht doch einmal wertfrei informieren?
.. wenn sie öffentlich im Forum zum Ausdruck gebracht wird.
Und, wenn Sie mich von in eine bestimmte Ecke drängen wollen:
Die Person von Herrn Klar (und Konsorten) ist (oder sind) mir völlig gleichgültig.
Mich interessieren die Dinge einzig und allein unter dem formal-juristischen Aspekt.
Und da bleibe ich dabei. Ein Urteil in der Causa Buback hätte damals angesichts der völlig ungeklärten Sachlage nie und nimmer gefällt werden dürfen, es sei denn, man hätte die Dinge im Verfahren ordentlich abgeklärt.
Dednn schon in der Kaiserzeit galt in einer solchen Situation: Freispruch resp. Einstellung aus Mangel an Beweisen.
Wenn Sie Ihren Text von 13.51 nicht mehr einordnen (gar nicht einordnen) können, so möge das so sein. Ich darf Ihnen versichern, Ihre Meinungsfreiheit ist mir unantastbar und daher geht Ihr Kommentar an der Sache leider vorbei. Was Sie allerdings in der Entgegnung verkennen, Sie sind nicht viele Zentimeter von der klammheimlichen Freude entfernt und das ist schlicht gesagt, problematisch und ganz besonders dann nicht mehr leicht nachvollziehbar, wenn Sie von Radikalisierung, Verhältnismässigkeit sprechen.....Einsichtsfähigkeit?....
Es ist schlichte Freude, gemischt mit etwas Sarkasmus, wenn man feststellt, dass die Anwaltschaft des Bundes, also im Prinzip der Staat, in seine Schranken verwiesen wird.
Besonders wenn man, wie ich, der Meinung ist, dass dieser Staat in vielen Belangen des sogenannten Terrorismus sein Augenmass, man könnte auch sagen die vielgepriesene Pflicht zum verhältnismässigen Handeln als lästig abstreift, vielmehr in Gesetzgebung wie Gesetzesauslegung auf einen Radikalismus zusteuert.
Zur Beugehaft wurde wohl ausreichend von mir vorgetragen. Was Sie mit "gehörig eins aufs Dach meinen"? Vermutlich besteht Ihre Vorstellungs- und Zuordnungsfähigkeit nur in diesen Begrifflichkeiten. Gegen eine von der GBA durchgeführte für Recht erkannte Massnahme, wurde "Klage" angestrengt und der BGH hat entschieden. Um es ganz leicht zu formulieren: in einem Prozess gibt es immer eine Unterliegende. Weder muss mir noch sonst einer Person, etwas lieb und teuer sein im Zusammenang mit der GBA, noch steht Ihnen zu mir meine Meinung hämisch abzuwerten, die sich klar formuliert: Weiter so.
Zu Ihrem letzten Absatz: diesem trete ich durchaus bei. Juristerei hat - im Gegensatz zu vielen anderen - die Fähigkeit, zu reflektieren und daraus neue Schlüsse zu ziehen. Darüber sollte man sehr erfreut sein. Und sicher wäre es für alle Teilnehmer beispielsweise im/am Rechtsstaat wohltuend und förderlich, wenn Einsichtsfähigkeit bei allen Parteien bestünde.
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