Beugehaft für RAF-Mitglieder:Klars Anwalt legt Beschwerde ein

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Der Anwalt des früheren RAF-Terroristen Christian Klar will am Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die für seinen Mandanten angeordnete Beugehaft einlegen. Über die Aussichten dieser Maßnahme äußerte er sich zuversichtlich.

Der Anwalt von Christian Klar, Heinz-Jürgen Schneider, will Beschwerde gegen die von der Bundesanwaltschaft angeordnete Beugehaft für seinen Mandanten einlegen.

Christian Klar will mittels seines Anwalts Beschwerde gegen die angeordnete Beugehaft einlegen. (Foto: Foto: AP)

Der ARD sagte Schneider am Donnerstagabend: "Ja, es wird Beschwerde eingelegt werden gegen diesen Beschluss des Ermittlungsrichters." Schneider zeigte sich zuversichtlich, was die Chancen der Beschwerde angeht.

Zuständig werde der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshof sein. "Er hat in jüngerer Zeit in zwei Fällen ehemaliger RAF-Mitglieder entschieden, dass dieser Beugehaftbeschluss aufgehoben werden soll. Da der Sachverhalt vergleichbar ist, bin ich auch ganz optimistisch", sagte Schneider.

Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof den Anträgen auf Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, und Haft zur Erzwingung des Zeugnisses bis zur Dauer von sechs Monaten bei den Ex-RAF-Terroristen Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts stattgegeben habe.

Weil aber davon auszugehen sei, dass die Betroffenen Beschwerde einlegten, sei ein Vollzug der Beschlüsse zunächst ausgesetzt worden, erklärte die Bundesanwaltschaft. Klar, Mohnhaupt und Folkerts sowie Sonnenberg hätten bei einer Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren gegen das Ex-RAF-Mitglied Stefan Wisniewski keine Angaben gemacht, obwohl ihnen kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden habe, hieß es zur Begründung.

Mit dem Ermittlungsverfahren soll aufgeklärt werden, wer 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter ermordet hat.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble begrüßte die angeordnete Beugehaft gegen die ehemaligen RAF-Mitglieder. Das zeige, dass die zuständigen Strafverfolgungsorgane nach wie vor alles täten, um den Mord an dem früheren Generalbundesanwalt aufzuklären, sagte Schäuble im Bayerischen Rundfunk.

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bezeichnete die vom Bundesgerichtshof (BGH) beschlossene Beugehaftandrohung für Klar, Mohnhaupt und Folkerts hingegen als zweifelhaft. Rechtlich sei die Maßnahme zwar nicht angreifbar, sagte Baum im rbb-Inforadio.

Solange der Staat die Aufklärung jedoch selbst behindere, wirke die Beugehaft nicht überzeugend: Die Bundesanwälte hätten seit etwa 25 Jahren den früheren Terroristen Stefan Wisniewski in Verdacht, der Todeschütze beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback gewesen zu sein. Gleichwohl habe die Behörde nicht gehandelt, "das macht die Sache peinlich", sagte Baum dem Radiosender.

© AFP/AP/dpa/gal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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