Bettencourt-Spendenffäre:Sarkozy entkommt Anklageverfahren

Lange Zeit schützte ihn die Immunität als französischer Präsident, nun muss sich Nicolas Sarkozy doch vor einem Untersuchungsrichter zur Bettencourt-Affäre äußern. Es geht um Briefe mit Bargeld und einen womöglich illegal finanzierten Wahlkampf. Er selbst entkommt einem Anklageverfahren - vorerst.

In der Bettencourt-Affäre geht es unter anderem um den Verdacht, dass der ehemalige französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy seinen erfolgreichen Wahlkampf 2007 mit illegalen Bargeldspenden aus dem Milliardenvermögen der Bettencourt-Familie finanziert haben könnte. (Foto: AP)

Gegen den ehemaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy wird kein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der illegalen Wahlkampffinanzierung eingeleitet. Sarkozy sei als Zeuge mit Rechtsbeistand eingestuft worden, teilten sein Anwalt Thierry Herzog und die Staatsanwaltschaft in Bordeaux mit.

Zuvor war der Ex-Präsident rund zwölf Stunden lang von einem Untersuchungsrichter im Justizpalast der südwestfranzösischen Stadt vernommen worden. Der Zeuge im Rechtsbeistand entspricht in Frankreich einem "verdächtigen Zeugen" - einem Zwischenstatus zwischen Beschuldigtem und Zeugen. Es liegen zwar Indizien für die Beteiligung an einer Straftat vor, sie reichen aber nicht für ein Anklageverfahren aus.

Die Ermittler in Bordeaux untersuchen seit Monaten die dubiosen Finanzströme im Imperium der 90-jährigen L'Oréal-Milliardärin Liliane Bettencourt, die seit 2006 an fortschreitender Demenz leidet und im Oktober 2011 deshalb entmündigt wurde. Konkret geht es um den Vorwurf, dass Bettencourt den Präsidentschaftswahlkampf Sarkozys im Jahr 2007 mit illegalen Spenden unterstützt haben soll. Geprüft werden entsprechende Zeugenaussagen sowie unter anderem zwei Bar-Abhebungen von Bettencourts Konten in Höhe von je 400.000 Euro im Februar und April 2007.

Es besteht zudem der Verdacht, dass auch nach der Wahl weiteres Geld in Millionenhöhe an die französischen Konservativen floss. In Frankreich sind Parteispenden von Privatpersonen nur bis zu einer Höhe von 7500 Euro im Jahr erlaubt. Sarkozy wies bereits mehrfach alle Vorwürfe zurück.

Im Zuge der Affäre waren im Juli bereits die Wohnung sowie Büros des ehemaligen Staatschefs durchsucht worden. Er ist nach Jacques Chirac erst der zweite Präsident Frankreichs, der seit 1958 von einem Untersuchungsrichter vorgeladen wurde.

© Süddeutsche.de/AFP/dpa/mike - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: