Betriebsrente:Versicherer und Politik sind gefragt

Bei mittelständischen Unternehmen fristet die betriebliche Altersversorgung ein Schattendasein. Das liegt daran, dass Angebote der Assekuranz oft nicht attraktiv genug sind. Vielen Firmen ist der Aufwand zu hoch.

Von Anne-Christin Gröger

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat viel Kritik für ihre Vorschläge einstecken müssen, wie die betriebliche Altersversorgung (bAV) für den Mittelstand attraktiver gemacht werden könnte. Verrissen wurde die sogenannte Nahles-Rente auch von den Versicherern, als "falscher Weg", "nicht zielführend" und "zu komplex". Die Unternehmen fürchten, in einem Bereich außen vor zu bleiben, in dem sie noch Geschäftspotenzial sehen. In kleineren Unternehmen hat gerade einmal jeder zweite sozialversicherungspflichtige Beschäftigte einen solchen Vertrag abgeschlossen.

Das liegt allerdings nicht nur an den Betrieben, sondern auch an den Versicherern selbst. Seit Jahren schaffen sie es nicht, in der betrieblichen Altersvorsorge solche Angebote zu machen, die für Mittelständler und deren Beschäftigte attraktiv sind. Beispiel Verwaltungsaufwand: "Viele kleinere Unternehmen fürchten den vermeintlichen administrativen Zusatzaufwand, den sie mit den Verträgen haben", sagt Guido Schaefers, Vorstand für den Bereich Lebensversicherung bei der Provinzial Rheinland. In kleinen Betrieben gebe es oft keine großen Personalabteilungen, die sich mit der Verwaltung der Verträge beschäftigen. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist dort oft Angelegenheit eines Steuerberaters. "Auch Informations- und Beratungsveranstaltungen durch einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft finden selten bis gar nicht statt, da diese Betriebe oft zu klein sind, um sich entsprechend zu organisieren", sagt Schaefers. Dazu kommt, dass bei einem Arbeitgeberwechsel eine Menge Papierkram auf den Versicherten zukommt. Zwar können die Verträge zum neuen Chef mitgenommen werden, allerdings nur, wenn sich alle Seiten einig sind. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Arbeitgeber entscheidet, welchen Durchführungsweg er in seinem Unternehmen anbietet. Mitarbeiter können Verträge nur dann mitnehmen, wenn auch der neue Chef eine Betriebsrente anbietet. Ein rechtlicher Anspruch auf Übertragung besteht zudem nur bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Arbeitnehmern, die in eine Direktzusage des Arbeitgebers eingezahlt haben, bleibt in vielen Fällen nichts anderes übrig, als die Pensionsansprüche vom alten Chef verwalten zu lassen, bis sie in Rente gehen.

Die Übertragung ist also nicht selten mit Verlusten in der Betriebsrente verbunden. In Zeiten, in denen Menschen nicht mehr ihr ganzes Arbeitsleben bei einem Unternehmen verbringen, ist das ein wichtiges Argument.

Grundsätzlich gibt es in der betrieblichen Altersversorgung fünf sogenannte Durchführungswege. Bei der Direktzusage zahlt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter bei Erreichen des Rentenalters eine vorher vereinbarte Leistung, etwa eine monatliche Betriebsrente. "Die Direktzusage eignet sich sowohl für sehr kleine Unternehmen, die zum Beispiel aus dem Gesellschafter-Geschäftsführer und einem Mitarbeiter bestehen, als auch für größere Kapitalgesellschaften", sagt Paulgerd Kolvenbach, Mitglied und Sprecher der Geschäftsführung beim auf bAV spezialisierten Beratungsunternehmen Longial. Die Direktzusage finanziert die Firma in der Regel komplett aus der eigenen Bilanz: Die künftigen Betriebsrenten sind also im Unternehmen angelegtes Fremdkapital, das den künftigen und aktuellen Betriebsrentnern gehört.

Als zweiten Weg können Betriebe die Unterstützungskasse wählen, eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Der Arbeitgeber leistet Zahlungen an die Unterstützungskasse, entweder direkt oder vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers.

Der dritte Durchführungsweg ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Unternehmer eine Lebensversicherung für seine Beschäftigten bei einem Versicherungsunternehmen ab. "Diese Variante eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen, weil sie mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden ist und das Unternehmen die Haftung an den Versicherer auslagert", sagt Kolvenbach. Als vierten und fünften Durchführungsweg gibt es noch Pensionskasse und Pensionsfonds.

Neben der Furcht des Arbeitgebers vor dem hohen Verwaltungsaufwand und der Komplexität der Produkte machen auch gesetzliche Regelungen das Angebot unattraktiv: "Viele Mitarbeiter entscheiden sich aufgrund der nachgelagerten Besteuerung gegen einen Vertrag, selbst wenn der Arbeitgeber ihn anbietet", sagt Rainer Sahl, Fachbereichsleiter Vorsorge beim Versicherungsmakler Südvers. Denn die Verträge sind zwar während der Einzahlungsphase steuer- und sozialabgabenfrei.

Doch die böse Überraschung kommt zum Schluss: "Ruheständler müssen die Auszahlungen aus der Betriebsrente voll versteuern, außerdem werden die kompletten Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung fällig, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil", sagt Sahl. Und: Betriebsrenten werden auf die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet. Das macht den Abschluss für Geringverdiener besonders unattraktiv.

Provinzial-Vorstand Schaefers sieht in der Beschäftigtenstruktur vieler kleiner Betriebe einen weiteren Grund für die Zurückhaltung beim Abschluss. Sie beschäftigten überdurchschnittlich viele Geringverdiener und Teilzeitkräfte, sagt er. "Der Steuerspareffekt ist gerade in diesen Gehaltsklassen äußerst gering", sagt er.

Er kritisiert, dass Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet sind, ihre Ersparnis bei den Lohnnebenkosten an die Beschäftigten weiterzugeben und fordert eine Änderung dieser Regelung. "Da ist die Politik gefragt." Seiner Erfahrung nach läuft es oft so: "Wenn der Beschäftigte erfährt, dass der Arbeitgeber mit den Verträgen Sozialabgaben spart und diese dann auch noch behält, dann entscheidet er sich häufig schon aus diesem Grund dagegen."

Solange sich auf politischer Seite nichts tut, sieht Makler Sahl die Lösung für das Problem in mehr Beratung. Hier müssten auch die Arbeitgeber überzeugt werden. "Viele Geschäftsführer lehnen es ab, dass eine Beratung tagsüber stattfindet und damit Arbeitszeit kostet", sagt er. Sie müssten aber verstehen, dass es sich nicht nur um Aufwand, sondern um ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung handelt. "In Zeiten des Fachkräftemangels ist das doch kein schlechtes Argument."

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