Betreuungsgeld:Schwesig legt nach

Die Familienministerin verspricht, dass auch Eltern, die das Betreuungsgeld noch nicht beziehen, aber einen bewilligten Antrag besitzen, die Leistung noch bekommen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat am Freitag auf Vorwürfe reagiert, sie kümmere sich zu wenig um die vom Betreuungsgeld-Urteil betroffenen Eltern. Seit das Verfassungsgericht das Gesetz am Dienstag für nichtig erklärt hat, fragen sich Tausende Familien, ob sie jetzt noch Geld bekommen. Schwesig hatte nach der Urteilsverkündung aber lediglich mitgeteilt, sie werde "nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen".

Was mit Eltern geschehen soll, die die Leistung noch nicht erhalten, aber bereits einen Antrag gestellt haben oder sogar im Besitz eines bewilligten Antrags sind, sagte Schwesig nicht. Dabei war ihr Ministerium spätestens seit der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe im April davon ausgegangen, dass das Verfassungsgericht das Betreuungsgeld kippen wird, weil der Bund dafür gar keine Gesetzgebungskompetenz hatte.

Am Freitag meldete sich Schwesig nun via Bild-Zeitung aus ihrem Urlaub in Südfrankreich. "Niemand muss Geld zurückbezahlen", sagte die Ministerin: "Die Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, bekommen es auch weiterhin - die Auszahlungen laufen ganz normal weiter." Neben dieser Klarstellung versprach Schwesig, dass auch "diejenigen, deren Anträge bereits bewilligt wurden, Zahlungen erhalten werden". Das Familienministerium erklärte auf Nachfrage, diese Zahlungen sollen in der bis zum Karlsruher Urteil geltenden Höhe und Länge geleistet werden.

Zur Situation der Familien, die einen Antrag auf Betreuungsgeld gestellt haben, der aber noch nicht bewilligt wurde, sagte Schwesig auch am Freitag nichts. In ihrem Ministerium hieß es dazu, man prüfe noch die Rechtslage.

Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, die ihr Kind nicht in eine staatlich geförderte Krippe geben. Es beträgt 150 Euro im Monat. Im Regelfall wird es für Kinder zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat gezahlt. Derzeit beziehen es 455 000 Familien.

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