Bestrafung von Gotteslästerung:Aufforderung zum Faustrecht

Bestrafung von Gotteslästerung: In mehreren Ländern gingen Muslime auf die Straße, um gegen die Mohammed-Karikaturen in Charlie Hebdo zu protestieren. Im Niger kam es zu Ausschreitungen. (im Bild eine Menschenmenge in der pakistanischen Stadt Karatschi)

In mehreren Ländern gingen Muslime auf die Straße, um gegen die Mohammed-Karikaturen in Charlie Hebdo zu protestieren. Im Niger kam es zu Ausschreitungen. (im Bild eine Menschenmenge in der pakistanischen Stadt Karatschi)

(Foto: AP)

Nach dem Mord an den Karikaturisten von "Charlie Hebdo" fordern manche, den Gotteslästerungsparagrafen wieder einzuführen. Doch Respekt vor anderen Religion gehört zur Aufklärung - und lässt sich nicht mit Strafe durchsetzen.

Von Heribert Prantl

Beim Franziskanermönch Thomas Murner kann man nachlesen, warum die Zeichner von Charlie Hebdo Schuld auf sich geladen haben. Murner, ein großer Kontroverstheologe und Gegner von Luther, wütete gegen gotteslästerliche "Fluchteufel" und "Maulaffen", weil er Unheil von den Menschen abwenden wollte. Wer "das Maul in den Himmel stößt", so predigte er, beschwöre damit Hungersnot, Seuchen und Katastrophen als göttliche Rache herauf. Hätte es vor fünfhundert Jahren Karikaturisten gegeben - Murner hätte das auch von denen gesagt, die mit dem Zeichenstift in den Himmel stoßen.

Der Gott dieses Gottesbildes ist ein schnell beleidigter Gott. Und weil die göttliche Majestät noch weit über der weltlichen stand, war Gotteslästerung in allen Rechtsordnungen vor der Aufklärung das schwerste aller Verbrechen, Straftat und magische Handlung zugleich. Vor zweihundert Jahren hat dann Anselm von Feuerbach, der große Strafrechtler der Aufklärung, mit solchem Hokuspokus Schluss gemacht. Der Gelehrte begründete das trefflich so: "Dass die Gottheit injuriert (also beleidigt) werde, ist unmöglich; dass sie wegen Ehrenbeleidigung sich an Menschen räche, undenkbar; dass sie durch Strafe ihrer Beleidiger versöhnt werde, Torheit."

Die Erregung des Spätmittelalters schwappt in die Gegenwart

Mönch Murner lebte und lehrte vor fünfhundert Jahren. Feuerbach lebte und lehrte vor zweihundert Jahren. Bloße Rechtsgeschichte ist das, worüber sie sich erregten, mitnichten. Die Erregung schwappt in die Gegenwart. Sie stößt sich an den Karikaturen über Mohammed; sie führt zu Mord und Aufruhr. Die Zeichner des französischen Satiremagazins Charlie Hebdo wurden von muslimischen Fanatikern erschossen. Die überlebenden Kollegen haben weitergezeichnet: Muslime haben darauf mit Empörung reagiert. In Niger, der früheren französischen Kolonie, kam es zu Ausschreitungen. Die Gewalt ging nicht vom beleidigten Propheten, sondern von verhetzten Menschen aus. Ist das gleichwohl Indiz dafür, dass Satire und Pressefreiheit zu weit gehen? Muss das Recht Einhalt gebieten? Es gibt allen Ernstes, auch in Deutschland, Forderungen, den Gotteslästerungsparagrafen wieder einzuführen; beziehungsweise dessen Überbleibsel im Strafgesetzbuch wieder aufzurüsten.

Diese Überbleibsel haben Heimat in Paragraf 166, der nicht die Gotteslästerung als solche, sondern die "Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen" bestraft - aber die Bestrafung der Beschimpfung daran knüpft, dass sie "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Das ist eine unsinnige Formulierung, weil es so von den der jeweiligen Erregbarkeit der jeweiligen Religionsanhänger abhängt, ob Beschimpfung strafbar ist: Je empörter die Reaktion, desto größer die Störung des Friedens, desto strafbarer die angebliche Religionsbeschimpfung. Das ist eine Aufforderung zum Faustrecht an Fanatiker.

Es gibt daher Stimmen, die zur alten Formulierung des Lästerungs-Paragrafen zurückkehren wollen; der schützte zwar auch nicht, wie in alten Zeiten, Gott und seine Propheten; er schützte das religiöse Gefühl. Aber dieses Gefühl ist noch weniger ein tauglicher Anknüpfungspunkt für Strafe als der öffentliche Frieden. Strafrecht ist kein Gefühlsschutz: weder für das Gefühl von Christen noch für das von Muslimen. Die Religionsdelikte sind also nicht zu verschärfen, sondern abzuschaffen.

Satire darf dann alles? Nein. Hass und bösartige Hetze werden stets vom Straftatbestand der Volksverhetzung erfasst. Und es gibt ja auch noch andere Grenzen als jene, die das Strafrecht zieht; dies zieht nur die äußersten Grenzen. Respekt vor anderen Bekenntnissen, Überzeugungen, religiösen Lehren und Lebensweisen kann man nicht mit Strafparagrafen durchsetzen. Aber dieser Respekt gehört zur Aufklärung und zu einer aufgeklärten Gesellschaft.

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