Besteuerung der Freiwilligendienste:Dienstleistende könnten von Schäuble-Plänen profitieren

Der Teufel steckt im Detail. Die Pläne von Finanzminister Schäuble zur Besteuerung der Freiwilligendienste sind heftig umstritten. Aber: Sie könnten auch vielen Soldaten und Angehörigen des Bundesfreiwilligendienstes mehr Geld bringen. Denn ein wichtiger Passus im Entwurf des Steuergesetzes wurde bislang übersehen.

Claus Hulverscheidt, Berlin

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat mit seinen Plänen für eine Besteuerung von Wehrdienstleistenden und Teilnehmern des Bundesfreiwilligendienstes einen Sturm der Entrüstung entfacht. Vertreter von SPD, Grünen und Linkspartei sowie zahlreicher Fachverbände sprachen von einer "absurden Idee", mit der Schäuble die Attraktivität der Freiwilligendienste ohne Not aushöhle. Auch aus dem Verteidigungs- und dem Familienministerium sowie aus der CSU kam heftige Kritik. Parteichef Horst Seehofer sagte, er halte von dem Vorhaben gar nichts.

Bundeswehr-Rekruten beim Gelöbnis vor dem Reichstag

Schäuble will Wehrdienstleistende und "Bufdis" steuerlich höher belasten - Ausgleich gibt es dafür aber offenbar auch.

(Foto: dpa)

Geringe finanzielle Auswirkungen

Laut Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sollen Dienstleistende künftig wie alle anderen Arbeitnehmer Einkommensteuer zahlen. Bisher müssen sie das nicht. Aus Sicht Schäubles ist der Grund für die Befreiung jedoch entfallen, weil der Wehrdienst seit 2011 kein Zwangsdienst mehr ist. Auch sei der neue freiwillige Dienst mit "beachtlich hohen Bezügen" und einer Dauer von bis zu 23 Monaten eine "auf die Einkünfteerzielung ausgerichtete übliche Berufstätigkeit", die besteuert werden müsse. Zugleich soll die derzeitige Sonderregelung für den Bundesfreiwilligendienst entfallen. Dessen Teilnehmer sind rechtlich gesehen schon heute steuerpflichtig, werden aber vom Finanzamt bisher nicht belangt.

Für viele Dienstleistende hätte eine Besteuerung nur geringe finanzielle Auswirkungen, weil ihr Jahressalär den steuerlichen Grundfreibetrag von gut 8000 Euro kaum übersteigt. Freiwillig Wehrdienstleistende verdienen im Monat je nach Tätigkeitsdauer zwischen 780 und 1150 Euro, Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes erhalten bis zu 330 Euro. Doch selbst wer als freiwillig Wehrdienstleistender den Höchstsold einstreicht, muss durch die jetzt geplanten Änderungen nicht schlechter dastehen als bisher. Im Gegenteil: Laut Gesetzentwurf ist parallel zur Besteuerung geplant, die ersten sechs Monate des Wehrdienstes als Ausbildungszeit anzuerkennen. Damit erhalten die Eltern des Soldaten oder auch dieser selbst für ein halbes Jahr Kindergeld in Gesamthöhe von 1100 bis 1300 Euro. Das dürfte die möglichen Steuerzahlungen in fast allen Fällen kompensieren.

Steuerpflicht als "falsches Signal"

Dieser Zusammenhang wurde jedoch von vielen Kritikern offenkundig übersehen. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte, der freiwillige Wehrdienst sei ein Dienst an der Gesellschaft. "Wir plädieren deshalb für die Beibehaltung der Steuerfreiheit", betonte er. Josef Hecken, Staatssekretär im Familienministerium, sagte, sein Haus sei glücklich über die "überwältigende Engagementbereitschaft" der Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst. "Hier eine Steuerpflicht einzuführen, wäre ein völlig falsches Signal", erklärte er.

Ähnlich äußerten sich die Grünen. Ex-Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) bezeichnete Schäubles Pläne als "grotesk", die Linkspartei sprach von einem "absolut unsozialen" Projekt. Der Unions-Verteidigungsexperte Ernst Reinhard Beck erklärte, der Vorschlag sei "außerordentlich kontraproduktiv", weil er dazu führen könne, dass die Bundeswehr nicht mehr genügend Leute finde. Becks FDP-Kollegin Elke Hoff sagte, das Vorhaben mache "den freiwilligen Wehrdienst zusätzlich unattraktiv". Auch die Wohlfahrtsverbände kritisierten die Pläne: Die Bundesregierung solle lieber mehr Geld in den Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes stecken.

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